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Re: Nordwalde Umgehung L 555n (Eröffnung am 30.4.2017)


Geschrieben von Mueck (Gast) am 06. Mai 2017 16:41:49: [flux]

Als Antwort auf: Nordwalde Umgehung L 555n (Eröffnung am 30.4.2017) geschrieben von chris66 (Gast) am 03. Mai 2017 11:29:

GeorgFausB wrote:

Zur allgemeinen Info:
https://www.bezreg-muenster.de/zentrala … 9_2016.pdf

Danke!
Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, sehe ich darin nix, was § 6 (3) entspräche:

(3) In der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört (Einstufung), und Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festzulegen (Widmungsinhalt).

Also keine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge, somit dürfte ein dauerhaftes Radfahr- und Fußgängerverbot rechtlich nicht haltbar sein, sobald ein Radfahrer sich beschwert ...

GeorgFausB wrote:

Es gibt Urteile (Bayern?), wonach bei einem ausdrücklich beschränkt dem Rad- und Fußgängerverkehr gewidmetem Sonderweg nicht verkehrsrechtlich der Radverkehr ausgeschlossen werden darf.

Wir könnten dasselbe Urteil meinen ...

GeorgFausB wrote:

Eine verkehrsrechtliche Einschränkung (Verkehrssicherheit) einer Umgehungsstraße, deren einziger weiterer Anknüpfungspunkt die Verbindung zur K 64 ist, wird da wohl eher Bestand behalten - anfechtbar wird aber wohl tatsächlich dann die äußerst subjektive Einschränkung des Radverkehrs ohne gleichzeitige Einschränkung der Fußgänger sein.

Anfechtbar halte ich auch das Radverbot, gerade auch aus Sicht der Verkehrssicherheit, denn die Geschwindigkeit ist auf der Umgehung auf 70 limitiert, ein Limit, das außerorts für radweglose Straßen empfohlen wird ... Pech ...