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Re: PLZ-Grenzen 56130/56132


Geschrieben von TobWen (Gast) am 13. Juni 2017 09:06:44: [flux]

Als Antwort auf: PLZ-Grenzen 56130/56132 geschrieben von doDo93-marienfels (Gast) am 20. Mai 2017 13:34:

wambacher wrote:

Problem nicht erkannt:

Nein, Überschrift gelesen und gedacht, es geht um PLZ-Grenzen 😄

Wir brauchen legale Quellen für die Gemeindegrenzen beider Städte (*), da das Land RlPf. diese mWn. nicht freiwillig herausrückt.

Gemeindegrenzen sind Bestandteil des Ortsrechts bzw. den Hauptsatzungen der Gemeinden. Jedem Ortsrecht muss eine genaue Beschreibung der Fläche angefügt sein. Dies geschieht zu 99% als Karte und vielleicht zu 1% (habe ich erst einmal gesehen) als Liste mit Flurstücken oder Gemarkungen. Das Ortsrecht mit der Grenzziehung ist unter § 5 Abs. 1 UrGh zu veröffentlichen (100%ige Gemeinfreiheit).

Ich habe schon mehrere Gemeinden angeschrieben, dass die kartographische Beschreibung der Gemeindegrenzen nicht hochgeladen wurde. Anschließend wurde sie hochgeladen, per E-Mail übermittelt und sogar ein paar Mal per Fax geschickt.

Es kann natürlich sein, dass in RlPf. das Gemeinderecht beim Land, einer Bezirksregierung (usw.) geschaffen wird. Dann sind die PDFs zu suchen. Irgendwer muss jedoch die Gemeindefläche irgendwann mal festgesetzt haben 🙂