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Re: Parkplätze unter fremder Kontrolle


Geschrieben von Blimp (Gast) am 30. August 2017 21:57:51: [flux]

Als Antwort auf: Parkplätze unter fremder Kontrolle geschrieben von Lübeck (Gast) am 30. August 2017 06:10:

whb wrote:

Wenn der Supermarkt nur die Kontrolle der Einhaltung der Regeln, samt evtl. Abschleppen, ausgelagert hat, bleibt er dennoch der "Operator".

Richtig. Z. B. Rewe und real. Die beauftragen den Dienstleister "nur" mit der Überwachung und der Beseitung der Besitzstörung. Der Rest ist Sache des Dienstleisters. Da gehört dann der Händler als Operator rein. Ob und wie man dann den Dienstleister taggt bei dem man sein Auto wieder freikaufen muss war die aufgekommene Frage.

Anders ist die Sache eben bei den erwähnten Verpachtungen, wo darauf spezialisierte Abschleppunternehmen dann den Parkraum bewirtschaften, die Parkgebühren einnehmen die nach der Gratis-Zeit für die Kunden des Händlers fällig wird, Abschleppen und dafür die Preise erheben. Da hat der Händler dann nur je nach Vertragsgestaltung ein Mitspracherecht im Innenverhältnis was die Bedingungen für seine Kunden angeht. Dann ist der Operator halt der Abschleppdienst oder Parkräume. Und nur dann passt das o.g. Tagging.