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Re: Verständnisfrage zu "bicycle=no" (bei Grevenbroich)


Geschrieben von Mueck (Gast) am 20. Januar 2018 18:38:49: [flux]

Als Antwort auf: Verständnisfrage zu "bicycle=no" (bei Grevenbroich) geschrieben von bm1203 (Gast) am 30. Dezember 2017 08:42:

Bernhard W wrote:

Die StVO lässt dem Radler nämlich keine Entscheidungsfreiheit, ob ein Radweg straßenbegleitend ist oder nicht. In der StVO steht bei den Zeichen 237, 240 und 241: "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg (gemeinsamen Geh- und Radweg/Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs) benutzen (Radwegbenutzungspflicht)." Das heißt, bei den Zeichen muss er die Fahrbahn verlassen.

Wenn zu der Fahrbahn, um die es geht, ein passender Radweg gehört, dann gibt es in der Tat keine Wahlfreiheit.
Die Frage, ob ein Radweg zu dieser Fahrbahn gehört, ist aber interpretierbar ...
Die StVO ist halt nicht immer glasklar auf jeden Einzelfall anwendbar und wird daher oft von Gerichten ausgelegt werden müssen ...

Bernhard W wrote:

Ob Fahrbahn und Radweg zusammen gehören, der Radweg also "fahrbahnbegleitend" ist, steht in der Verwaltungsvorschrift zur StVO, nicht in der StVO. Die Verwaltungsvorschrift muss von der "Verkehrszeichen aufstellenden Behörde" beachtet werden. Und nach meiner Erfahrung werden dabei öfters Fehler gemacht.

So ist's leider ...
Wobei man dem Radler die Kenntnis der VwV-StVO nicht negativ vorwerfen kann.
Wenn er daraus was ableiten kann, dass der Radweg nicht dazu gehört, dann ist es auch so ...
Wichtiger sind da auch Gerichtsurteile

wegavision wrote:

Wirklich hilfreich ist die VV hier nicht.

25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die
Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für
den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig
und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet
sind.

Das ist so ungenau, dass uns die ganze Juristerei nichts bringt.

Das ist auch eher eine unpassende Stelle für die Frage.
Interessanter sind da die Ausführungen zu § 9, wann ein Radweg noch zur Straße dazu gehört, um beim Abbiegen noch Vorrang zu haben, und wie man das klarstellt. Bei ja mit Furten, bei Nein mit kleinem 205.
Letzteres wird zur Klarstellung aufgestellt, wenn man meinen will, der Radweg gehöre vorrangtechnisch nicht mehr dazu. Dass es dann ein eigenständiger Weg wird, weil das nur so rechtlich sauber funktioniert mit kleinem 205, und damit die Benutzungspflicht untergräbt, so weit denken die Verwaltungen oft nicht ...
In einem Fall im Norden hat ein VG in Hannover mal die kleinen 205 aufheben lassen, weil dort der Radweg optisch zweifelsfrei zur Fahrbahn gehört und mit dem lütten 205 unklare Vorfahrtslagen entstünden ...
Ich versuche mich gerade an einem ähnlichen Fall hier in der Gegend ...

wegavision wrote:

Wir sollten uns daher zumindest Anhaltspunkte machen, wann ein Radweg noch zu einer Straße gehört und wann nicht.
Einen anderen haben ich heute auch noch gehabt, der war durch eine Lärmschutzwand von der Straße (an Sandhofen vorbei auf die Friesenheimer Insel) getrennt und da kann man schon argumentieren, dass dies von Ortsfremden nicht eindeutig erkennbar ist.

Da gab's auch schon ein Urteil, dass den Vorrang nach § 9 bei Lärmschutzwall verneinte. Hatte ich, meine ich, für besagte Sache aber glaub vergeblich gesucht.

Mein Rat in Zweifelsfällen:
Diese mal im Verkehrsportal mit Fotos etc. zur Diskussion bringen, dort sind mehr in der StVO-Interpretation geübte Diskutanten, darunter neben vielen Laien auch Profis, als hier zu finden ...
Da bilde ich mich auch immer fort ;-)
Die Grundausbildung habe ich aber i, Usenet genossen in de.rec.fahrraf, falls sich noch jemand erinnert, was Usenet ist ;-) drf lebt übrigens noch, vor paar Monaten erst paar Tipps dort in einer anderen Sache bekommen ...
Die umfangreichste Urteilssammlung neben Google ;-) bietet das Verkehrslexikon, gibt aber auch noch paar spezielle zu Radwegen, nicht mehr alle ganz frisch ... Interessant dürfte auch Dietmar Kettlers Buch zum Radverkehrsrecht sein, habe aber leider nur die veraltete 1. Auflage, inzwischen ist er glaub bei der 3.