x

Re: Mapping kleine Auffahrt


Geschrieben von Galbinus (Gast) am 05. Februar 2018 21:59:30: [flux]

Als Antwort auf: Mapping kleine Auffahrt geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 04. Februar 2018 15:52:

Bei Feldwegen ist das übrigens etwas anderes. In NRW gibt es laut Gesetz ein Benutzungsrecht von Feldwegen: https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-t … -westfalen:
§ 57 Betretungsbefugnis (zu § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes)
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.

Auf solchen Privatwegen kann ein Besitzer nicht so ohne Weiteres ein Betretungsverbot (egal ob individuell oder pauschal) aussprechen.
Aber das bezieht sich auf private Wege in der freien Landschaft, also nicht auf eine solche Grundstückszufahrt wie auf dem Foto. Dort gilt diese Regelung:
§ 59 Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnisse, Schäden aus Erholungsverkehr
(1) Die Betretungs- und Reitbefugnisse gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.
Dort kann der Besitzer also ohne Weiteres per Schild "Betreten verboten" oder mündlich "Verlassen Sie mein Grundstück" die Benutzung untersagen.