Re: (Erledigt) Wie weit öffentlich?
Geschrieben von lukie80 (Gast) am 20. September 2018 10:53:32: [flux]
Als Antwort auf:
(Erledigt) Wie weit öffentlich?
geschrieben von
geri-oc
(Gast)
am
20. September 2018 09:45:
Gebäude muss stehen bleiben, ist eindeutig. Ansonsten mit StGB § 303a drohen. 😉 Grundstückstor und Zaun wäre noch OK. Man könnte ihm gegenüber argumentieren, dass ein Öffentliches(?) Interesse besteht: Lieferdienste, Zeitungsausträger, Handwerker und ähnliches finden sowas sicher Nützlich.
Zugangsweg und Hauseingang sind nicht m.m.N. nicht notwendig und rechtlich wohl zweifelhaft.
(EDIT: Inhalt angepasst.)