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Re: (Erledigt) Wie weit öffentlich?


Geschrieben von lukie80 (Gast) am 20. September 2018 10:53:32: [flux]

Als Antwort auf: (Erledigt) Wie weit öffentlich? geschrieben von geri-oc (Gast) am 20. September 2018 09:45:

Gebäude muss stehen bleiben, ist eindeutig. Ansonsten mit StGB § 303a drohen. 😉 Grundstückstor und Zaun wäre noch OK. Man könnte ihm gegenüber argumentieren, dass ein Öffentliches(?) Interesse besteht: Lieferdienste, Zeitungsausträger, Handwerker und ähnliches finden sowas sicher Nützlich.

Zugangsweg und Hauseingang sind nicht m.m.N. nicht notwendig und rechtlich wohl zweifelhaft.

(EDIT: Inhalt angepasst.)