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Re: (Erledigt) Wie weit öffentlich?


Geschrieben von kreuzschnabel (Gast) am 20. September 2018 11:20:46: [flux]

Als Antwort auf: (Erledigt) Wie weit öffentlich? geschrieben von geri-oc (Gast) am 20. September 2018 09:45:

aeonesa wrote:

Soviel zum Thema Panoramafreiheit

Vorsicht: Das Mappen von Zuwegen oder Hauseingängen hat mit der oft bemühten Panoramafreiheit nichts, aber auch überhaupt gar nichts zu tun!

Die Panoramafreiheit gestattet es, Abbildungen von künstlerischen Werken (also mit Schöpfungshöhe), die länger als nur vorübergehend im öffentlichen Verkehrsraum stehen, frei anzufertigen und zu verbreiten, ohne dass der Urheber für diese Abbildung nochmal eigens ein Honorar einfordern kann. Das betrifft beispielsweise Skulpturen auf Kreisverkehrinseln oder Hausfassaden an der Straße, aber auch so was wie Infotafeln an Wanderwegen.

Ausnahme: Es handelt sich um einen künstlerisch gestalteten Zuweg oder Eingang, vom öffentlichen Verkehrsraum aus ohne Hilfsmittel wie Leiter etc. sichtbar. Dann gestattet die Panoramafreiheit die Anfertigung und Verbreitung von Fotos davon. Aber immer noch nicht die Erfassung in einer Geodatenbank 🙂

Wenn es erforderlich ist, die Lage des Eingangs zu mappen, würde ich den Grundstückseingang erfassen (barrier=entrance, falls nichts Spezielleres wie barrier=gate da ist). Dagegen kann nun wirklich keiner etwas haben, das ist Erfassung öffentlichen Verkehrsraumes.

--ks