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Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz


  1. Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 08.03.2019 14:18 · [flux]

    Ich habe eine Idee für ein kollaboratives Projekt in Hamburg, nämlich alle denkmalgeschützten Gebäude entsprechend einzutragen von https://www.hamburg.de/bkm/denkmaeler/ . Doch was wäre der beste Weg, herauszufinden, welche User in Hamburg aktiv sind, und sie dann deswegen anzuschreiben? Am Stammtisch sind leider nur regelmäßig etwa 3 Leute, aber ich bin mir sicher dass noch wesentlich mehr in HH aktiv sind.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 08.03.2019 14:46 · [flux]

      z.B. mit der Contributors aka Who's around me? Map. Ich habe in dem Link bewusst ActivityCenter past 6 months ausgewählt und User mit <10 changesets abgewählt. (sehe gerade, dass die Auswahl der User nicht wirklich im Permalink gespeichert wird, musste also selbst abwählen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 08.03.2019 14:52 · [flux]

      Oder in JOSM das Gebiet von Hamburg runterladen, Links den Punkt "Autoren" unter der Infoboxauswahl auswählen damit Rechts bei den Infoboxen dann ein Fenster "Autoren" kommt. Dann alles auswählen, und schon hat man (unabhängig vom Alter der letzten Version) eine Übersicht über alle Benutzer nach % aufsteigend.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 08.03.2019 14:53 · [flux]

      Die Hamburger Mailinglist wäre auch eine Anlaufstelle.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 08.03.2019 18:42 · [flux]

      Vielen Dank! 🙂 Ich wusste nicht, dass es eine Mailingliste gibt. Habe dort gepostet: https://lists.openstreetmap.de/pipermai … 01229.html

      Und aus der "Who's around me?"-Karte habe ich mir (manuell, leider ... ganz schöne Arbeit 🤔) alle herausgesucht die mehr als 500 Changesets haben, die hauptsächlich JOSM nutzen (weil man Relationen erstellen muss), die laut hdyc offensichtlich zumindest noch gelegentlich aktiv sind, laut der Heatmap überhaupt mehr an Hamburg interessiert sind und nicht auf der Hamburg-Mailingliste sind (nur 2 sind auf der Mailingliste, offenbar). Übrig bleiben immerhin mehr als 20 Leute, die schreibe ich mal per PM auf openstreetmap.org an.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Geofreund1 (Gast) · 09.03.2019 18:08 · [flux]

      westnordost wrote:

      Ich habe eine Idee für ein kollaboratives Projekt in Hamburg, nämlich alle denkmalgeschützten Gebäude entsprechend einzutragen von https://www.hamburg.de/bkm/denkmaeler/ .

      Ich glaube nicht, dass die Nutzungsbedingungen das erlauben. Bitte mal sorgfältig prüfen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 09.03.2019 18:10 · [flux]

      Da brauchst du dir keinen Gedanken machen, westnordost ist ein großer Freund von "vor Ort überprüften" Eintragungen 😉


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · chris66 (Gast) · 09.03.2019 18:14 · [flux]

      Nutzungsbedingungen hamburg.de wrote:

      3. Urheberrecht

      Alle in hamburg.de veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Datenbanken und Dienste sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur zum persönlichen privaten Gebrauch gestattet. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Vervielfältigung, Verbreitung, oder Veröffentlichung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

      Somit ganz klar: nein, darf nicht nach OSM geschauffelt werden.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · PT-53 (Gast) · 09.03.2019 18:29 · [flux]

      Hallo Geofreund1 und chris66,
      hat WestNordWest irgendetwas von blinder Daten-Übernahme geschrieben?
      In # 1 fragt er nach aktiven Mapper in Hamburg. Ich lese daraus, daß die Hamburg-Mapper die Objekte vor Ort überprüfen und dann mit "Ortskenntnissen" erfassen sollen!
      Seht Ihr das anderst?

      Grüße


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · pyram (Gast) · 09.03.2019 18:35 · [flux]

      PT-53 wrote:

      In # 1 fragt er nach aktiven Mapper in Hamburg. Ich lese daraus, daß die Hamburg-Mapper die Objekte vor Ort überprüfen und dann mit "Ortskenntnissen" erfassen sollen!

      Das wäre lobenswert - aber den wenigsten Gebäuden/Objekten sieht man an, dass sie denkmalgeschützt sind.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 09.03.2019 18:44 · [flux]

      pyram wrote:

      aber den wenigsten Gebäuden/Objekten sieht man an, dass sie denkmalgeschützt sind.

      Was ist aus der Sitte geworden, an die fraglichen Gebäude eine Plakette „Denkmalschutz“ oder so was zu nageln?

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · chris66 (Gast) · 09.03.2019 18:49 · [flux]

      @PT

      westnordost wrote:

      alle denkmalgeschützten Gebäude entsprechend einzutragen von https://www.hamburg.de/bkm/denkmaeler/ .

      kann man durchaus so verstehen, oder? 😎


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · PT-53 (Gast) · 09.03.2019 19:33 · [flux]

      chris66 wrote:

      @PT

      westnordost wrote:

      alle denkmalgeschützten Gebäude entsprechend einzutragen von https://www.hamburg.de/bkm/denkmaeler/ .

      kann man durchaus so verstehen, oder? 😎

      oder eben auch anderst!

      Wie wäre es zuerst bei WestNordWest eine Rückfrage zu stellen, bevor Du dir ein Urteil bildest?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · chris66 (Gast) · 09.03.2019 19:38 · [flux]

      ok.
      @westnordost: Bitte mal präzisieren, was Du geplant hast.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · pyram (Gast) · 09.03.2019 20:25 · [flux]

      kreuzschnabel wrote:

      Was ist aus der Sitte geworden, an die fraglichen Gebäude eine Plakette „Denkmalschutz“ oder so was zu nageln?

      Also in meiner alten Heimat ist das Schild (https://de.wikipedia.org/wiki/Denkmalsc … %C3%A4lern) genau an zwei Gebäuden: Der Kirche und der Kapelle (weil Kulturdenkmal). An allen anderen: Nichts.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 09.03.2019 23:50 · [flux]

      chris66 hat Recht, ich habe vor die Daten aus der Denkmalschutzliste Hamburg zu übernehmen.

      Schaut mal in die Hamburg-Mailingliste. Das wurde die Lizenzfrage schon diskutiert:

      https://lists.openstreetmap.de/pipermai … 01231.html

      Ergebnis (bisher): Die Lizenz für die Denkmalschutzliste ist die gleiche wie für die DK5 und Hamburg 20cm, die schon seit langer Zeit als Layer in JOSM verfügbar sind und benutzt werden.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 10.03.2019 00:02 · [flux]

      Ich fass es einfach nicht...

      @PT-53: Mein Urteil über westnordost ist nun abschließend gefallen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 00:03 · [flux]

      westnordost wrote:

      Die Lizenz für die Denkmalschutzliste ist die gleiche wie für die DK5 und Hamburg 20cm, die schon seit langer Zeit als Layer in JOSM verfügbar sind und benutzt werden.

      Fremde Kartenwerke werden in OSM grundsätzlich nicht auf der Grundlage einer CC-BY-Lizenz benutzt, sondern per Sondererlaubnis. Das erlaubt also keinerlei Rückschlüsse auf die Verwendbarkeit anderer CC-BY-lizenzierter Quellen.

      Und ja, CC-BY muss in sämtlichen Derivaten erfüllt sein. Wenn jemand ein CC-BY-lizenziertes Bild aus Wikimedia Commons in einem Printmedium verwendet, muss er es auch dranschreiben, wo das Bild herkommt. Das können Kartenausdrucke schlicht nicht leisten – liste mal die Quellen eines Ausdrucks auf, wo jedes Gebäude von woanders abgemalt wurde 🙂

      Genau das ist der kühle Grund, aus dem unsere Datenbank selbst nicht unter CC-BY steht, sondern nur das gerenderte Produkt.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 00:11 · [flux]

      Hmm, das heißt, für Hamburg 20cm und DK5 gibt es eine Sondererlaubnis?

      Zu dem Thema finde ich https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=19227 , allerdings finde ich keinen Link auf eine öffentliche Erklärung des Landesamt, nur den Hinweis dass da jemand telefoniert hat. Weiß da jemand mehr darüber?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 00:21 · [flux]

      Ich habe mal an die Hamburg-Mailingliste geschrieben, bitte erstmal nix zu mappen bis die Lizenzfrage geklärt ist. Meine Hoffnung ist, dass für die Denkmalliste das gleiche passieren kann wie für Hamburg DK5, nur weiß ich nicht, was genau damals gelaufen ist.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Wulf4096 (Gast) · 10.03.2019 00:54 · [flux]

      westnordost wrote:

      Hmm, das heißt, für Hamburg 20cm und DK5 gibt es eine Sondererlaubnis?

      Es wird wohl allgemein davon ausgegangen, dass diese Sondererlaubnis besteht. Aber ich würde mir da auch etwas Nachvollziehbares wünschen.
      Siehe anderer Thread...


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 01:04 · [flux]

      Die WMS URL die in JOSM für Hamburg-DK5 hinterlegt ist https://geodienste.hamburg.de/HH_WMS_DK5.

      Ein GetCapabilities Call gibt für Service.AccessConstraints

      Datenlizenz␣Deutschland␣-␣Namensnennung␣-␣Version␣2.0;␣https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0;␣dl-de-by-2.0;␣Namensnennung:␣"Freie␣und␣Hansestadt␣Hamburg“
      

      zurück, also keine Spur von irgendeiner Sondererlaubnis (im WMS).

      Das ist jetzt Spekulation weil ich keine Aufzeichnung eines öffentlichen Emailverkehrs mit dem LGV Hamburg gefunden habe, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Sondererlaubnis 2012 telefonisch oder per Email erteilt (und dann nicht dokumentiert) wurde, sondern eher dass es so gelaufen war, dass derjenige der in Kontakt mit dem LGV Hamburg war, abgeklärt hat, ob die Art Namensnennung die wir in OSM bringen können, dem (Rechts-)verständnis des Amtes für die obige Lizenz reicht.

      In dem in der vorletzten Nachricht verlinkten Topic ging es zuletzt auch um dieses Thema (im Rahmen von Hamburg 20cm Layer), in dem Wulf4096 offenbar aus einer Email vom LGV zitiert und dann die Frage in den Raum stellt:

      So 100%ig werde ich daraus nicht schlau.
      Reicht es, um der Lizenz zu genügen, dass über teils größere Umwege erkennbar ist, welche Quellen genutzt wurden?

      Wenn es keine Sondererlaubnis gibt, und sie ist offenbar nirgends dokumentiert, sieht es so aus, als dürfte weder Hamburg DK5 noch Hamburg 20cm (noch die Denkmalliste) verwendet werden, wenn wir die Daten nach dieser Lizenz nicht nutzen dürfen. Das wäre katastrophal für die OSM-Karte in Hamburg, denn DK5 wird ja mittlerweile schon seit 7 Jahren massenhaft verwendet.

      @kreuzschnabel, kannst du erläutern warum die o.g. Lizenz grundsätzlich für OSM nicht geeignet ist? Gab es da vorher schon breite Diskussionen zu auf Mailingliste oder Forum?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 01:25 · [flux]

      Wulf4096 wrote:

      Aber ich würde mir da auch etwas Nachvollziehbares wünschen.

      Solches sollte einklich auf DE:Permissions dokumentiert werden. Aber da ist auch nichts zu Hamburg zu finden.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 01:30 · [flux]

      Ich schreibe dem Joachim außerdem mal eine Email, vielleicht hat er ja noch die Antwort des LGV Hamburg und der Wortlaut einer Sondererlaubnis kann hier dokumentiert werden.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 01:55 · [flux]

      Die Hamburger Freigaben wurden in https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=19227 angekündigt, scheinen aber tatsächlich auf einer CC-BY-Lizenz zu beruhen. Ich frage mich auch gerade, ob ich meine radikalen Ansichten über CC-BY mal überdenken sollte 🙂

      Aber ein anderer Punkt (der von chris66 ja auch angesprochen wurde) verbietet definitiv eine Übernahme von Daten aus hamburg.de ohne Sondervereinbarung:

      https://www.hamburg.de/nutzungsbedingungen/ wrote:

      Die Nutzung ist nur zum persönlichen privaten Gebrauch gestattet.

      Das schließt jegliche kommerzielle Nutzung strikt aus und beißt sich mit der ODbL definitiv, da OSM-Karten natürlich auch kommerziell genutzt werden können. Die DK5- und die 20cm-Karte dagegen dürfen ausdrücklich auch zu kommerziellen Zwecken frei weitergenutzt werden, stehen also nicht unter derselben Lizenz.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 02:06 · [flux]

      Also, nur um sicher zu gehen dass wir nicht aneinander vorbeireden: Die CC-BY ist ja eigentlich die Abkürzung für die Creative Commons Attribution 2.0 Lizenz. Die Lizenz der Hamburg Daten der LGV ist allerdings die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Das sind ja zwei unterschiedliche Lizenzen. Das ist klar, oder?

      Betreffend hamburg.de: Don't worry. Die Denkmalliste ist auf dem Transparenzportal der Stadt Hamburg und auf MetaVer (Tab "Verfügbarkeit") unter der genannten Lizenz aufgeführt.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Wulf4096 (Gast) · 10.03.2019 03:32 · [flux]

      In den FAQ (https://www.govdata.de/faq) steht:

      Die Datenlizenz Deutschland macht keine Vorgabe dazu, wo der Quellenvermerk anzubringen ist. Hier ist der Nutzer frei - je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung - eine geeignete Stelle für den Quellenvermerk zu identifizieren, etwa in den Metadaten oder im optischen Zusammenhang.

      Dazu im IRC:

      redacted0: the problem is the downstream bit ... so say mapbox makes a map from the data .... and only attributes OSM ... which is the only thing we require
      redacted1: more importantly, consumers cannot be required to list all the possible datasources

      Meine persönliche Meinung dazu: Bei der Verwendung in OSM ist die geeignete Stelle der jeweilige Changeset. Nur dort ist erkennbar, um welche Daten es konkret geht und welche Quellen bei der Änderung genutzt wurden.
      Würde man andererseits davon ausgehen, dass z. B. auf einer gedruckten Karte sämtliche Quellen aufzuführen sind, würde man die Karte vor lauter
      Quellenangaben nicht mehr sehen können. Das widerspricht aber dem Hauptzweck der Lizenz: Die Nutzung ermöglichen.

      Den Satz "Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind" zusammen mit obiger FAQ kann man sehr weit interpretieren: Es wird auf OSM verwiesen. OSM verweist gut auffindbar auf https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors wo unter "Finding contributors" steht, wie man die Quellen finden kann.
      Ggfs. kann man auf https://www.openstreetmap.org/ noch prominenter darauf hinweisen, dass die Daten aus diversen Quellen stammen und wie man die Quellen ermitteln kann.

      https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Lic … ttribution ist kein Argument gegen diese Lizenz:

      Licences and terms of use that require attribution of the third party data source directly on derived works are incompatible.

      Das ist hier aber nicht der Fall, siehe FAQ. Die Quelle muss lediglich an "geeigneter Stelle" stehen, nicht "directly on derived works".

      Hat sich schonmal ein spezialisierter Jurist mit dem Thema auseinandergesetzt?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · dooley (Gast) · 10.03.2019 07:59 · [flux]

      https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/ wrote:

      Under the following terms:

      Attribution — You must give appropriate credit, provide a link to the license, and indicate if changes were made. You may do so in any reasonable manner, but not in any way that suggests the licensor endorses you or your use.

      https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 wrote:

      (2) Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:

      Bezeichnung des Bereitstellers nach dessen Maßgabe,
      der Vermerk „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" oder „dl-de/by-2-0" mit Verweis auf den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sowie einen Verweis auf den Datensatz (URI).

      Damit dürfte doch klar sein, dass die Daten, die unter diese Lizenzen fallen, nichts in OSM zu suchen haben. Wenn ihr die Daten unbedingt in OSM haben wollt, kümmert euch um eine schriftliche und verbindliche Ausnahmegenehmigung zur Verwendung in OSM bei den zuständigen Lizenzgebern.

      Das Thema kocht immer wieder hoch, das Ergebnis ist immer das gleiche. Daher hat die LWG (Licence Working Group) dazu ein Statement abgegeben. Analog ist auch die Datenlizenz Deutschland zu sehen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 08:19 · [flux]

      dooley wrote:

      Daher hat die LWG (Licence Working Group) dazu ein Statement abgegeben.

      Danke für den Link, so etwas hatte ich gesucht. Gibt’s das irgendwo strukturiert auffindbar im Wiki?

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · dooley (Gast) · 10.03.2019 08:48 · [flux]

      Keine Ahnung, Tante Google hats gefunden mit "osm namensnennung cc-by"


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · DD1GJ (Gast) · 10.03.2019 08:48 · [flux]

      Hallo,

      ich bin etwas überrascht, Hamburg sich inzwischen auch auf die „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" verwendet. Ich werde nächste Woche bei meinen damaligen Kontakten nachfragen, wie es dazu kam und wie die Namensnennung ausgelegt wird.

      Viele Grüße
      Joachim


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 09:20 · [flux]

      Hey Dooley, in deinem Link ist von der CC-BY Lizenz die Rede, nicht von der hier besprochen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Jo Cassel (Gast) · 10.03.2019 11:39 · [flux]

      Ist denn in Deutschland die Gesetzgebung der Volksvertretung durch "Lizenzgebung" der Behörden ersetzt worden?

      Auf dem Deckblatt der Hamburgischen Denkmalliste lese ich:

      "Denkmalliste
      nach § 6 Absatz 1 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz
      vom 05. April 2013 [...]"

      Dort ist zu lesen:

      "(1) Bei der zuständigen Behörde wird eine Denkmalliste für
      die Denkmäler im Sinne des § 4 Absätze 2 bis 5 geführt. In die-
      ser Denkmalliste werden eine Identitätsnummer, die Belegen-
      heit und eine Denkmalkurzbezeichnung aufgeführt. [...] Die
      Denkmalliste kann von jeder natürlichen und jeder juristi-
      schen Person eingesehen werden. Soweit es sich um eine Ein-
      sichtnahme im Hinblick auf die Bodendenkmäler handelt, ist
      ein berechtigtes Interesse darzulegen."

      Weitere Vorbehalte - wie ein Weiterverbreitungsverbot/Geheimhaltungsgebot - hat der Gesetzgeber dort nicht vorgesehen,
      was bei Denkmälern, die im öffentlichen Bewußtsein bleiben sollen, auch recht absurd wäre - wenn man mal darüber nachdenkt.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Prince Kassad (Gast) · 10.03.2019 11:41 · [flux]

      Jo Cassel wrote:

      Weitere Vorbehalte - wie ein Weiterverbreitungsverbot/Geheimhaltungsgebot - hat der Gesetzgeber dort nicht vorgesehen

      Die Praxis sieht leider anders aus. In Baden-Württemberg steht die Liste der Kulturdenkmäler der baden-württembergischen Gemeinden unter "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und die Veröffentlichung wäre ein strafbarer Geheimnisverrat (§ 353b StGB).


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SpaLeo (Gast) · 10.03.2019 11:49 · [flux]

      Ich sehe das auch so. Die Denkmäler müssten auch in einem amtlichen Dokument festgehalten sein, dass gemeinfrei ist. Das sind dann im zweifel nur eingescannte Papierseiten mit Tabellen, die vielleicht nicht ein mal mit Texterkennung versehen wurden, aber sie haben zumindest keinerlei Urheberrecht.
      Das sind dann z.B. solche Tabellen(Hier Naturdenkmäler https://www.berlin.de/senuvk/natur_grue … d/nd01.pdf) Koordinaten gibt es da natürlich nicht, da muss man gucken, ob das über ein Luftbild zu erkennen ist oder doch vor Ort geprüft werden muss.
      Wenn man die meisten Daten aus dem amtlichen Dokument nimmt und nur ein paar wenige, die zu wenig Info für Urheberrechtsschutz haben, aus den anderen Daten, hat man auch halbwegs bequem beides.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 11:51 · [flux]

      Prince Kassad: Gut, aber es geht um Hamburg und das Hamburgische Denkmalschutzgesetz.

      Jo Cassel: Das Argument hatte ich auch schon auf der Hamburger Mailingliste gebracht. Daraufhin wurde eingeworfen, dass man daraus dass sie öffentlich einsehbar ist, nicht schließen kann, dass man die Daten daraus frei verwenden kann. Ohne geprüft zu haben wie sich das genau im Recht verhält, hört sich der Einwurf plausibel an, denn Urheberrecht ist leider meiner Meinung nach ein Thema, dass durchaus nicht einem intuitiven Rechtsverständnis folgt und durchaus mal absurd sein kann. (Insbesondere wenn man eine absolute Rechtssicherheit haben möchte.)


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SpaLeo (Gast) · 10.03.2019 11:52 · [flux]

      Prince Kassad wrote:

      Jo Cassel wrote:

      Weitere Vorbehalte - wie ein Weiterverbreitungsverbot/Geheimhaltungsgebot - hat der Gesetzgeber dort nicht vorgesehen

      Die Praxis sieht leider anders aus. In Baden-Württemberg steht die Liste der Kulturdenkmäler der baden-württembergischen Gemeinden unter "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und die Veröffentlichung wäre ein strafbarer Geheimnisverrat (§ 353b StGB).

      https://fragdenstaat.de/ und wenn sie sich dann immer noch weigern die Daten raus zu geben unterstützen die auch Klagen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · pyram (Gast) · 10.03.2019 12:10 · [flux]

      Jo Cassel wrote:

      Weitere Vorbehalte - wie ein Weiterverbreitungsverbot/Geheimhaltungsgebot - hat der Gesetzgeber dort nicht vorgesehen,
      was bei Denkmälern, die im öffentlichen Bewußtsein bleiben sollen, auch recht absurd wäre - wenn man mal darüber nachdenkt.

      Hierzu folgende Anmerkungen/Gedanken:
      Eine Einsichtmöglichkeit ist eine Einsichtmöglichkeit. Daraus ein Weiterverbreitungs-/Verwertungsrecht abzuleiten ist worauf zu stützen?
      Der Wunsch, bestimmte Objekte zu schützen heißt nicht, dass das "im öffentlichen Bewußtsein" bleiben soll. Der Schutz des Denkmals wird durch die Behörden sichergestellt. Für diesen Zweck bedarf es keiner Information der Öffentlichkeit. Der private Eigentümer hat evenuell gar kein Interesse daran und möchte vielleicht auch gar nicht, dass neugierige Menschen vor seinem Haus herumlungern :-P

      Ergo:
      Wollen wir nicht uns nicht einfach nur auf das beschränken, was vor Ort sichtbar ist?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Jo Cassel (Gast) · 10.03.2019 15:39 · [flux]

      pyram wrote:

      Jo Cassel wrote:

      Weitere Vorbehalte - wie ein Weiterverbreitungsverbot/Geheimhaltungsgebot - hat der Gesetzgeber dort nicht vorgesehen,
      was bei Denkmälern, die im öffentlichen Bewußtsein bleiben sollen, auch recht absurd wäre - wenn man mal darüber nachdenkt.

      Hierzu folgende Anmerkungen/Gedanken:
      Eine Einsichtmöglichkeit ist eine Einsichtmöglichkeit. Daraus ein Weiterverbreitungs-/Verwertungsrecht abzuleiten ist worauf zu stützen?

      Auf die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen sog. Grundrechte, angefangen bei Artikel 2 mit dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit.

      pyram wrote:

      Der Wunsch, bestimmte Objekte zu schützen heißt nicht, dass das "im öffentlichen Bewußtsein" bleiben soll. Der Schutz des Denkmals wird durch die Behörden sichergestellt. Für diesen Zweck bedarf es keiner Information der Öffentlichkeit. [...]

      Hamburgisches Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013:

      § 1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
      [...]
      (2) Die Freie und Hansestadt Hamburg soll [...]. Dazu gehört auch die Verbreitung des Denkmalgedankens und des Wissens über Denkmäler in der Öffentlichkeit.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · pyram (Gast) · 10.03.2019 16:31 · [flux]

      Jo Cassel wrote:

      Auf die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen sog. Grundrechte, angefangen bei Artikel 2 mit dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit.

      Das heißt also im Umkehrschluss: Du hältst das Urheberrecht für verfassungswidrig...

      Jo Cassel wrote:

      (2) Die Freie und Hansestadt Hamburg soll ...

      Dann ist es für dich doch ein Leichtes, eine entsprechende Freigabe zu bekommen. [Ironie ein] Ich kann da jetzt nicht lesen, dass dort steht, dass OSM diese Aufgabe hätte [Ironie aus]


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Jo Cassel (Gast) · 10.03.2019 17:26 · [flux]

      pyram wrote:

      Jo Cassel wrote:

      Auf die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen sog. Grundrechte, angefangen bei Artikel 2 mit dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit.

      Das heißt also im Umkehrschluss: Du hältst das Urheberrecht für verfassungswidrig...

      [...]

      Was soll dieser Umkehr-Fehlschluss denn werden, wenn er mal groß ist, ein
      https://de.wiktionary.org/wiki/Sophismus
      oder eine Verächtlichmachung des Rechtswesens?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 22:05 · [flux]

      Jo Cassel, ich denke es ist nicht zielführend, die Sache auf dieser Ebene zu diskutieren.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 22:21 · [flux]

      Jo Cassel wrote:

      Auf die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgehaltenen sog. Grundrechte, angefangen bei Artikel 2 mit dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit.

      Das halte ich für eine äußerst gewagte, geradezu akrobatische Argumentation. Damit kannst du letztlich alles begründen, von „ich musste das Buch aus der Bücherei entwenden, weil ich es zu meiner freien Entfaltung benötigte“ bis „Ich musste den Kerl umbringen, weil er meine freie Entfaltung behindert hat“.

      Rechtsprinzip ist: Jede persönliche Freiheit endet da, wo die eines anderen anfängt. Der Stadt Hamburg steht es frei, die Einsichtnahme in diese Daten zu erlauben, aber die Speicherung und Weiterverbreitung zu verbieten, und dann hast du diese Festsetzung zu respektieren, unabhängig von deiner persönlichen Entfaltung.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · chris66 (Gast) · 10.03.2019 22:26 · [flux]

      OpenStreetMap ist kein Projekt um die Graubereiche des Urheberrechtes zu erforschen.

      (c) SimonPoole 🙂


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 22:36 · [flux]

      Also was ist jetzt mit Wulf4096s Kommentar?
      Ist jetzt noch jemand der Meinung, dass die "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" nicht kompatibel mit der ODbL ist? Wenn ja, warum?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 22:51 · [flux]

      westnordost wrote:

      Ist jetzt noch jemand der Meinung, dass die "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" nicht kompatibel mit der ODbL ist? Wenn ja, warum?

      Da auch der von dir referenzierte Beitrag von Wulf4096 mit der Frage endet, ob sich schon mal ein Jurist da reinvertieft hat, glaube ich nicht, dass wir das hier mal eben abschließend geklärt bekommen.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · chris66 (Gast) · 10.03.2019 22:52 · [flux]

      Das offizielle Statement wurde doch oben bereits verlinkt.
      https://blog.openstreetmap.org/2017/03/ … p/?lang=de


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Wulf4096 (Gast) · 10.03.2019 23:00 · [flux]

      westnordost wrote:

      Also was ist jetzt mit Wulf4096s Kommentar?
      Ist jetzt noch jemand der Meinung, dass die "Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0" nicht kompatibel mit der ODbL ist? Wenn ja, warum?

      Das Thema ist in einer Grauzone, natürlich gibt es hier auch andere Meinungen als meine.
      Schön wäre es, wenn man das Thema allgemein klären könnte. Also z. B. mit den Schaffern dieser Lizenz klären, ob und wie die Nutzung in OSM möglich ist.
      Wenn das geht, dann braucht man sich nicht mehr mit jeder Behörde unterhalten. Wenn nein, kann man immernoch nach Ausnahmegenehmigungen betteln oder politisch versuchen, da was anzustoßen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 23:01 · [flux]

      chris66, das offizielle Statement bezieht sich auf die CC-BY Lizenz. Das ist eine andere Lizenz als um die es hier geht.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 23:03 · [flux]

      chris66 wrote:

      Das offizielle Statement

      … behandelt die CC-BY-SA 4.0, nicht die hier diskutierte Lizenz „Deutschland – Namensnennung 2.0“. In deren Text unter https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 sehe ich insbesondere nicht die (share-alike-) Forderung, jegliches abgeleitete Werk unter kompatibler Lizenz zu veröffentlichen, d.h. der dl-de wäre demnach mit dem Quellenhinweis in der Datenbank (CS oder am Datenobjekt) Genüge getan.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Wulf4096 (Gast) · 10.03.2019 23:03 · [flux]

      chris66 wrote:

      Das offizielle Statement wurde doch oben bereits verlinkt.
      https://blog.openstreetmap.org/2017/03/ … p/?lang=de

      Da geht es um eine andere Lizenz. Die ist zwar ähnlich, aber nicht identisch. In den FAQ zur dl-de/by-2-0 wird explizit auch erlaubt, die Quelle in die Metadaten zu schreiben.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 23:04 · [flux]

      (Oha, wir haben uns gleich dreimal überschlagen mit der Antwort ... ist ja wie im Live-Chat hier ;-) )


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 10.03.2019 23:24 · [flux]

      Wer mal ein bischen lesen möchte, ich habe vorhin einmal die Gründe, die aus meiner Ansicht starke Anzeichen sind dass die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 (im weiteren DL-DE-BY 2.0 genannt) für OSM nutzbar ist, zusammengefasst.

      Der fragliche Punkt ist ja nur die Namensnennung und wie/wo sie zu führen ist.
      [h5 Punkt 1: Explizite Erlaubnis von Zusammenführung zu neuen Datensätzen]
      Die DL-DE-BY 2.0 erlaubt in (1).2 explizit die Nutzung der Daten als neuen zusammengeführten Datensatz. Der Satz hätte dort nicht stehen müssen, denn es ist nur eine Klarstellung (Stichwort "insbesondere"), welche in Lizenzversion 1.0 fehlte.

      Aus dieser Klarstellung kann man entnehmen, dass sich die Verfasser der Lizenz also bewusst über Datenbanken (wie OSM) sind, in denen viele verschiedene Quellen zusammenfließen. Dann müssen sie sich auch bewusst darüber sein, dass eine direkte, z.B. optische Quellenangabe bei (beliebig) vielen Quellen nicht praktikabel ist.
      Da sie die Nutzung in diesem Anwendungsfall aber explizit erwähnen und erlauben, sowie offen lassen wo der Quellenvermerk zu führen ist, spricht das doch dafür, dass die Art und Weise des Quellenvermerkes wie er in OSM gemacht wird, der Lizenz entspricht.
      [h5 Punkt 2: Klarstellung über den Quellenvermerk in der FAQ]
      In Punkt 2 der Lizenz steht, wie ein Quellenvermerk zu führen ist, (dies ist übrigens strikter als in Lizenzversion 1.0, müsste man also ggf. auf der Contributors-Seite im Wiki anpassen) aber er definiert nicht, wo. Der Quellenvermerk muss lediglich "enthalten" sein. Eine Klarstellung dazu gibt es in der offiziellen FAQ zur Lizenz:

      Die Datenlizenz Deutschland macht keine Vorgabe dazu, wo der Quellenvermerk anzubringen ist. Hier ist der Nutzer frei - je nach Produkt und Besonderheit der jeweiligen Verwendung - eine geeignete Stelle für den Quellenvermerk zu identifizieren, etwa in den Metadaten oder im optischen Zusammenhang.

      Hier ist ganz klar davon die Rede, dass der Nutzer darin frei ist, wo der Quellenvermerk zu führen ist(, statt dass es die Entscheidung des Bereitstellers der Daten ist).
      [h5 Punkt 3: Statement der LWG zur CC-BY 4.0]
      Die CC-BY 4.0 ist ähnlich zur DL-DE-BY 2.0 im Sinne dessen, dass beide eine Namensnennung benötigen.

      Die CC-BY 4.0 ist eine Überarbeitung der ursprünglichen CC-BY-Lizenz mit u.A. der Zielsetzung auch das Datenbankrecht zu beachten. Die LWG hat sich 2017 mit der Lizenz auseinandergesetzt um zu prüfen ob sie kompatibel mit der ODbL ist. Das Ergebnis war negativ, und zwar aus zwei Gründen, ein harter und ein weicher Grund:

      Harter Grund:
      CC-BY enthält ein striktes Verbot, CC-BY Daten über DRM-geschützte Formate oder Transportkanäle zu verteilen. ODbL ist da weniger strikt. Um diese Inkompatibilität zu vermeiden, brauchen wir einen expliziten Verzicht auf die in Section 2a5B definierten “Technological Effective Measures” in der CC-BY 4.0.

      → Ein solches Verbot gibt es für die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 jedoch nicht.

      Weicher Grund:

      Die Lizenz CC-BY 4.0 erlaubt dem Lizenznehmer etwas mehr Flexibilität in der Art, wie er die Originalquelle zitiert. [...] Der Standpunkt der OSMF ist jedoch, dass der Lizenzgeber davon überrascht sein könnte und es daher aus Höflichkeit und Respekt angebracht ist, auch weiterhin explizit zu fragen, ob die Namensnennung über unsere Webseite ausreichend ist.

      Das ist wie gesagt eher ein weicher Grund, denn 3(a)(2) der CC-BY Lizenz erwähnt u.A.

      Sie dürfen die Bedingungen de[r Namensnennung] in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben.

      "Angemessen" kann natürlich trotzdem unterschiedlich ausgelegt werden.

      → Aber davon, dass der Lizenzgeber überrascht über die Form der Nutzung bzw. dem Ort der Quellenangabe sein könnte, kann aber bei der DL-DE-BY 2.0 nicht die Rede sein, wie schon in Punkt 1 beschrieben. Während CC-BY 4.0 eine "all-purpose" Lizenz ist, bezieht sich unsere Lizenz hier explizit auf Daten und erwähnt auch explizit die Nutzung in Datenbanken die aus zusammengeführten Daten bestehen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SimonPoole (Gast) · 10.03.2019 23:44 · [flux]

      westnordost wrote:

      ... Dann müssen sie sich auch bewusst darüber sein, dass eine direkte, z.B. optische Quellenangabe bei (beliebig) vielen Quellen nicht praktikabel ist.
      Da sie die Nutzung in diesem Anwendungsfall aber explizit erwähnen und erlauben, sowie offen lassen wo der Quellenvermerk zu führen ist, spricht das doch dafür, dass die Art und Weise des Quellenvermerkes wie er in OSM gemacht wird, der Lizenz entspricht.

      Das ist der Schwachpunkt in deiner Argumentation: du kannst nicht bestimmen was der Lizenzgeber anzunehmen oder praktikabel zu finden hat. Und wenn der Lizenzgeber tatsächlich der Meinung ist, die Nutzung mit zentralem Quellenhinweis ist OK, dann dürfte es ja auch kein Problem sein, dies explizit zugesagt zu bekommen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 10.03.2019 23:46 · [flux]

      westnordost wrote:

      Wer mal ein bischen lesen möchte, ich habe vorhin einmal die Gründe, die aus meiner Ansicht starke Anzeichen sind dass die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 (im weiteren DL-DE-BY 2.0 genannt) für OSM nutzbar ist, zusammengefasst.

      Klingt für mich plausibel. Das Einpflegen in fremde Datensätze wird ausdrücklich genehmigt, die Art der Quellenangabe wird ausdrücklich freigestellt (abhängig von den Gegebenheiten des Zielmediums), und die Quellenangabe muss nur an dieser einen Stelle vorgenommen werden (wo die behördlich bereitgestellten Daten in die fremde Datenbank übernommen werden), nicht jedoch bei weiteren Generationen der Weiternutzung.

      Ich wüsste (im Gegensatz zur CC-BY-SA) nicht, welcher Punkt der DL-DE 2.0 durch eine Übernahme und Nutzung in OSM verletzt würde.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Prince Kassad (Gast) · 10.03.2019 23:50 · [flux]

      Mir ist jede Interpretation recht, die dazu führt, dass wir nicht den absolut schrottigen (und zwar wirklich schrottigen) Rheinland-Pfalz-WMS (der auch DL-DE-2.0 ist, wenn ich das recht im Kopf habe) bekommen. Wenn ich mir nur ausmale wie Leute dann versuchen diesen Datenmüll in OSM einzupflegen... Gott da könnte ich.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 11.03.2019 00:57 · [flux]

      SimonPoole wrote:

      Das ist der Schwachpunkt in deiner Argumentation: du kannst nicht bestimmen was der Lizenzgeber anzunehmen oder praktikabel zu finden hat. Und wenn der Lizenzgeber tatsächlich der Meinung ist, die Nutzung mit zentralem Quellenhinweis ist OK, dann dürfte es ja auch kein Problem sein, dies explizit zugesagt zu bekommen.

      Das stimmt, Punkt 2 der Argumentation ist auch wichtiger. Ich sehe Punkt 1 eher als (starkes) Indiz dafür, nicht als finale Feststellung.

      Zwischen Lizenz einfach benutzen und jeden Lizenzgeber nochmal um explizite Zusage per Erlaubnisschreiben/Klarstellung (wie im Falle von CC-BY 4.0 notwendig) bitten liegt leider eine hohe Schwelle. Nun ganz unabhängig von dem konkreten Fall Hamburg+DK5/Denkmalliste, wäre schön, wenn als Resultat dieser Diskussion entweder herauskommt:

      A: dass DL-DE-BY 2.0 für OSM ohne Klarstellung des Lizenzgebers nutzbar ist.
      oder B: wir genau (im Wortlaut) sagen können, was an der Lizenz geändert werden müsste bzw. welcher Klarstellung genau es bedarf, dass Daten unter der DL-DE-BY Lizenz unmissverständlich für uns nutzbar sind zwecks Aufsetzen einer Template-Anfrage ähnlich wie sie für CC-BY 4.0 schon existiert bzw. entsprechende offene Kommunikation mit den Machern dieser Lizenz.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 13.03.2019 13:09 · [flux]

      So, um die Sache mit der Denkmalliste Hamburg hier einmal herauszulösen, habe ich das Denkmalschutzamt direkt kontaktiert und warte auf Antwort.

      Betreffend dem generellen Umgang mit dl-de-by 2.0 wäre es wie gesagt sehr sehr hilfreich für OSM in Deutschland, wenn die Situation mit dieser Lizenz abschließend geklärt würde, natürlich optimalerweise mit Option A, da mehr und mehr Ämter ihre Daten unter dieser Lizenz öffentlich zugänglich machen.
      Hier in diesem Thread kommen wir aber glaube ich nicht weiter, denn ab wann kann man in einem Forum schon sagen, dass sich hier alle einig sind dass die dl-de-by 2.0 Lizenz allgemein ohne Klarstellung des Lizenzgebers nutzbar ist? Nie wirklich, zumindest nicht anhand dessen dass niemand Einspruch erhebt.
      Ich werde also mal die LWG per Email mit der Bitte um ein Statement anschreiben. Der Vorsitzende der LWG (SimonPoole) hat ja hier schon mitgelesen und sich mit einem kritischen Kommentar zu Wort gemeldet, das passt also gut.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 13.03.2019 14:42 · [flux]

      Übrigens, @SpaLeo, @Jo Cassel, betreffend dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) und ob Informationen die über dieses Gesetz angefragt werden, nicht gemeinfrei sind:

      § 4 Nutzungsbestimmungen
      (1) Die öffentliche Stelle kann für die Weiterverwendung Nutzungsbestimmungen vorsehen. Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken. Die Gleichbehandlung der Nutzer ist zu gewährleisten.
      (2) Nutzungsbestimmungen für die Weiterverwendung, die allgemein Anwendung finden sollen, sind im Voraus festzulegen und, soweit dies technisch möglich und sinnvoll ist, über öffentlich zugängliche Netze zu veröffentlichen.

      Das heißt, es ist rechtens dass Ämter die Daten unter einer selbst gewählten Lizenz veröffentlichen. Was "verhältnismäßig" ist, ist natürlich Interpretationssache und kann Gegenstand eines Austausches bzw. am Ende gar einer Klage werden.

      Das heißt aber, wenn ein Amt die Daten erstmal mit einer Lizenz versehen haben, kann man sie nicht ignorieren.

      Interessant ist, was passiert wenn ein Amt die Daten ohne Nutzungsbestimmungen veröffentlicht? Gelten dann keine Nutzungsbestimmungen, also gemeinfrei? Das ist nirgends explizit definiert. Ich denke, wenn man hier Rechtssicherheit will, muss man schauen ob es dazu Gerichtsurteile gibt.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SpaLeo (Gast) · 13.03.2019 15:10 · [flux]

      westnordost wrote:

      Übrigens, @SpaLeo, @Jo Cassel, betreffend dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) und ob Informationen die über dieses Gesetz angefragt werden, nicht gemeinfrei sind:

      § 4 Nutzungsbestimmungen
      (1) Die öffentliche Stelle kann für die Weiterverwendung Nutzungsbestimmungen vorsehen. Die Nutzungsbestimmungen müssen verhältnismäßig sein, dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen und die Möglichkeiten der Weiterverwendung nicht unnötig einschränken. Die Gleichbehandlung der Nutzer ist zu gewährleisten.
      (2) Nutzungsbestimmungen für die Weiterverwendung, die allgemein Anwendung finden sollen, sind im Voraus festzulegen und, soweit dies technisch möglich und sinnvoll ist, über öffentlich zugängliche Netze zu veröffentlichen.

      Das heißt, es ist rechtens dass Ämter die Daten unter einer selbst gewählten Lizenz veröffentlichen. Was "verhältnismäßig" ist, ist natürlich Interpretationssache und kann Gegenstand eines Austausches bzw. am Ende gar einer Klage werden.

      Das heißt aber, wenn ein Amt die Daten erstmal mit einer Lizenz versehen haben, kann man sie nicht ignorieren.

      Interessant ist, was passiert wenn ein Amt die Daten ohne Nutzungsbestimmungen veröffentlicht? Gelten dann keine Nutzungsbestimmungen, also gemeinfrei? Das ist nirgends explizit definiert. Ich denke, Rechtssicherheit hat man da nur, wenn es dazu Gerichtsurteile gibt.

      Das gilt aber nur für aufbereitete Daten. Die Verordnung, die das Gebäude unter Schutz stellt, ist gemeinfrei. https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html
      Die aufbereiteten Daten dürften unter Absatz 2 fallen, der dann eine Namensnennung vorschreibt.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 13.03.2019 17:09 · [flux]

      Ok, das ist interessant und gut zu wissen. Es wäre doch mal eine Idee, all die verschiedenen Gesetze und Vorschriften, die uns die Benutzung (solcher) Daten in den unterschiedlichen Ländern erlauben oder gerade verbieten, in der Wiki irgendwo festzuhalten.

      Ich glaube ja, dass das hamburgische Denkmalamt bzw. alle Ämter die die dl-de-by 2.0 nutzen diese v.A. als Implementation der in Urheberrechtsgesetz § 5 festgelegten Bestimmungen sieht. Das würde auch den seltsamen letzten Satz "Dies gilt nur soweit die datenhaltende Stelle die Angaben 1. bis 3. zum Quellenvermerk bereitstellt." in §2 der Lizenz erklären (also: Pflicht zur Quellenangabe entfällt wenn Lizenzgeber nicht selbst definiert, unter welchem Namen die Quellenangabe zu führen ist, wird also praktisch automatisch zur dl-de-zero 2.0):

      Denn in Urheberrechtsgesetz § 63 Quellenangabe (1) steht mitunter das gleiche: "Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung oder Verbreitung Befugten anderweit bekannt ist [...]".


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · DD1GJ (Gast) · 14.03.2019 00:02 · [flux]

      Hallo, ein kurzer Zwischenstand:

      Auf telefonische Nachfrage hält der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung die für die WMS (DOP, DK5, ...) bisherige Praxis der Namensnennung auf der Seite der Mitwirkenden und in den Änderungssatzkommentaren für ausreichend. Das Thema wird nochmal behördenintern besprochen um zu prüfen, ob und wie eine schriftliche Dokumentation dieser Regelung möglich ist.

      Die Denkmalbehörde ist leider eine andere Baustelle.

      Meine Meinung:

      Die Handhabung der Namensnennung ist leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und selbst in einem Bundesland von Behörde zu Behörde.

      Jede Behörde die Handhabung Namensnennung selbst interpretieren. Das reicht von der Lex OSM mit Anerkennung unserer Teilnahmebedingungen (z.B. Stadt Mainz, Stadt Frankfurt) über den Verzicht zur Namensnennung, wenn die Daten der Behörden nur ein vernachlässigbarer Teil der Gesamtdatenmenge sind (Berlin) , die Akzeptierung einer Nennung auf der Wikiseite der Mitwirkenden (z.B. LGL Baden-Württemberg, Bayerische Vermessungsverwaltung) bis hin zur Forderung der Namensnennung in unmittelbaren optischen Zusammenhang auf allen OSM-Folgeprodukten (z. B. Rheinland-Pfalz und schwebender Zustand in NRW). Absurderweise können wir das amtliche Luftbild von Rheinland-Pfalz indirekt über Esri nutzen.

      Durch die OSM-Brille gesehen: Es liegt in der Willkür einer jeden Behörde, wie sie das handhabt. Wenn sie was gegen OSM haben, können sie uns so aussperren. Dann bleibt nur noch der Umweg, die veröffentlichten Daten zur Kontrolle zu verwenden und z.B amtliche Bekanntmachungen aus den Archiven hervorzukramen oder vor Ort etwas anzuschauen und zu mappen.

      Ich bin Mitte April wahrscheinlich beim BKG bei einem "Expertenzirkel Geoinformation" zu den Themen ‚Crowd Sourcing‘ und ‚Virtuelle Welten‘. Unter Führung des Bundesinnenministeriums wir da die Bundesregierung beraten. Da werde ich natürlich zum wiederholten Male auf diese Probleme hinweisen. Stichworte: Kirchturmpolitik und Kleinstaaterei. Das BKG leidet selbst darunter.

      Das Bundesinnenministerium macht seit Jahren groß Werbung für die dl-de/by-2-0 und die Behörden verwenden sie daher auch mit Vorliebe. Die Nachfrage nach passenden Nutzungsbedingungen stößt dann meistens auf Erstaunen und wird oftmals mit dem Hinweis angelehnt, keine Präzedenzfälle schaffen zu wollen.

      Grüße
      Joachim


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 15.03.2019 00:56 · [flux]

      Danke Joachim. Dann ist das mit DK5 und Hamburg 20cm ja zumindest wieder geklärt. Die Denkmalbehörde habe ich kontaktiert und warte auf Antwort.

      Du schreibst dass jede Behörde die Namensnennung anders interpretiert. Ich kann verstehen, dass wenn sie sich gefordert sehen auf eine entsprechende Anfrage hin eine klare Ansage zu machen, es einfacher für sie ist, sich eher defensiv zu positionieren. Besonders in Fällen wo wir statt um eine Klarstellung darum bitten, die Nutzungsbedingungen doch (für uns) abzuändern (wie im Falle von CC-BY 4.0). Kommt auch sehr darauf an, wie man die Behörde fragt.

      Doch insbesondere was die Behörde in Rheinland-Pfalz (und ähnlichen Fällen) angeht, frage ich mich auf welcher Grundlage sie meinen, fordern zu können dass die Namensnennung im unmittelbaren optischen Zusammenhang zu führen ist. In der Lizenz steht jedenfalls nichts davon. Und wie gesagt, der FAQ-Eintrag den Wulf4096 coolerweise gefunden hat, ist da mehr als eindeutig.
      Naja, doch wenn man erst einmal gefragt hat, sind wir in dem Dilemma dass es dann mindestens extrem unhöflich (oder mehr) wäre dies im Nachhinein doch zu übergehen. Am besten wäre es, wenn man garnicht fragen braucht, weil es schon klar ist.

      Nur mal angenommen, das BKG bzw. die Autoren der dl-de/by-2.0 Lizenz erkennen das Problem dass du ansprechen willst an und pflichten bei, die Unsicherheit wo der Quellenvermerk anzubringen ist, ein für allemal wasserfest klar zu formulieren, und zwar im Sinne von OpenStreetMap. Wie müsste dieser Zusatz dann aussehen? Und wie würde er sich von dem unterscheiden, was jetzt schon in der FAQ steht? (Frage ist durchaus in die Runde gerichtet)


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SimonPoole (Gast) · 15.03.2019 11:16 · [flux]

      westnordost wrote:

      Und wie gesagt, der FAQ-Eintrag den Wulf4096 coolerweise gefunden hat, ist da mehr als eindeutig.

      Nein, nochmals, dass ist eindeutig falsch, denn es steht zum Downstream-Quellenhinweis -nichts-. M.a.W. man muss davon ausgehen, dass auf abgeleiteten Werken, wie auch sonst üblich, ein Quellenhinweis angebracht werden muss (in der Form lässt die Lizenz aber viel Spielraum).


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 15.03.2019 13:53 · [flux]

      Du meinst wenn z.B. eine Karte über MapBox angezeigt wird, dass dort nurnoch "(c) OpenStreetMap contributors" steht? Das ist also eine Sache die entsprechend von zentraler Seite aus klargestellt werden könnte. Allerdings linkt der Copyrighthinweis doch immer auf "unseren" Copyrighthinweis, ganz gleich wo die Daten aus der OpenStreetmap, von MapBox oder sonstwo verwendet werden. Insofern ist mir nicht ganz klar, inwiefern downstream und "direkt auf openstreetmap.org" hier einen Unterschied macht.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · SammysHP (Gast) · 15.03.2019 16:28 · [flux]

      Der muss aber nicht immer verlinkt werden, erst recht nicht in Druckerzeugnissen.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 15.03.2019 17:29 · [flux]

      Hätte nicht die Wikipedia das gleiche Problem betreffend Ausdruck? Zum Beispiel bei im Text verwendeten Bildern?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · kreuzschnabel (Gast) · 15.03.2019 17:34 · [flux]

      westnordost wrote:

      Hätte nicht die Wikipedia das gleiche Problem betreffend Ausdruck? Zum Beispiel bei im Text verwendeten Bildern?

      Wenn du eine Wikipädieseite ausdruckst, musst du strenggenommen die Bildquellen der nicht-gemeinfreien Bilder irgendwo in einen Bildhinweis setzen. „Direkt am Bild“ ist in der CC-BY-SA x.y nicht gefordert, nur ein zuordenbarer Quellennachweis. Eine Notiz im Impressum reicht auch.

      --ks


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 15.03.2019 20:39 · [flux]

      Gut, bei so "Produced Work"/Derivaten und ob man dann alle Quellenangaben (in Derivate von Derivaten usw.) immer bis zum Ende mitschleppen muss, da kenne ich mich nicht aus. Wenn es aber "streng genommen" so ist, ist dann nicht auch die ODbL, also auch die OpenStreetMap, inkompatibel mit sich selbst?:

      Nur mal angenommen, es gäbe von Freiwilligen wie uns (aus dem Kongo) eine sehr detaillierte OpenCongoMap die ebenfalls unter der ODbL steht und die die gleiche Attribution wie wir verlangt "(c) OpenCongoMap contributors" und ansonsten den gleichen Text auf ihrer /copyright-Seite haben wie wir. Nun wollen wir die OpenCongoMap in die OpenStreetMap integrieren, aber wir können/wollen nicht auf allen ausgedruckten Karten "(c) OpenStreetMap contributors, (c) OpenCongoMap contributors" stehen haben. Dürfen wir die Daten aus der OpenCongoMap dann überhaupt übernehmen?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Wulf4096 (Gast) · 15.03.2019 23:21 · [flux]

      SimonPoole wrote:

      man muss davon ausgehen, dass auf abgeleiteten Werken, wie auch sonst üblich, ein Quellenhinweis angebracht werden muss (in der Form lässt die Lizenz aber viel Spielraum).

      Ich interpretiere es so (vielleicht ist es Wunschdenken) dass dies auch rekursiv geschehen darf, wenn es zweckmäßig ist.
      Das abgeleitete Werk verweist auf OSM, OSM verweist auf die eigenen Quellen.

      westnordost wrote:

      Nun wollen wir die OpenCongoMap in die OpenStreetMap integrieren, aber wir können/wollen nicht auf allen ausgedruckten Karten "(c) OpenStreetMap contributors, (c) OpenCongoMap contributors" stehen haben. Dürfen wir die Daten aus der OpenCongoMap dann überhaupt übernehmen?

      Je nachdem wie man's interpretiert. Die ODbL scheint mir nicht so flexibel zu sein was Art/Ort der Quellennennung angeht.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 16.03.2019 18:51 · [flux]

      Ich interpretiere es so (vielleicht ist es Wunschdenken) dass dies auch rekursiv geschehen darf

      Zumindest ist das die gängige Praxis in der (OpenSource) Software-Welt. In den Credits einjeder Software stehen immer nur diejenigen die direkt daran mitgewirkt haben. Von genutzen Libraries, Dependencies und anderen Resourcen wird jeweils nur die Lizenz und Copyright-Hinweis erwähnt. Aber eben nicht die Rechteinhaber der Dependencies (und die der Dependencies der Dependencies usw).

      Es wäre übrigens sogar rechtlich problematisch, dies zu tun, denn dies könnte so verstanden werden, dass diese Rechteinhaber entweder direkt am Projekt mitgewirkt haben oder zumindest als "endorsement" (Befürwortung) der Rechteinhaber für das Projekt. Viele Lizenzen haben extra einen Abschnitt der dies untersagt, so auch die minimalistische BSD Lizenz:

      Neither the name of the <organization> nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 19.03.2019 14:44 · [flux]

      Gute Nachrichten: Das Denkmalschutzamt gibt grünes Licht. 🙂

      Wer Interesse hat, es können natürlich auch nicht-Hamburger an dem kollaborativen koordinierten Mappen der denkmalgeschützen Gebäude mitmachen. Einfach hier ein Kuchenstück reservieren https://mapcraft.nanodesu.ru/pie/852 und loslegen.

      Mehr infos: https://lists.openstreetmap.de/pipermai … 01230.html

      Im source-Tag des Changesets dann "Denkmalliste Hamburg" erwähnen


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 19.03.2019 14:51 · [flux]

      westnordost wrote:

      Gute Nachrichten: Das Denkmalschutzamt gibt grünes Licht.

      Magst du uns noch den Link geben, wo das transparent dokumentiert ist?!


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · westnordost (Gast) · 19.03.2019 15:16 · [flux]

      Das ist eine Email. Wo kann das hin?


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · gormo (Gast) · 19.03.2019 15:27 · [flux]

      westnordost wrote:

      Das ist eine Email. Wo kann das hin?

      Da https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Con … rs#Hamburg steht schon was. Verlinke von da noch auf die ML, oder erstelle eine eigene Wikiseite, paste die Mail da rein, und verlinke aus den Contributors drauf.


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Markus366 (Gast) · 19.03.2019 19:03 · [flux]

      westnordost wrote:

      Gute Nachrichten: Das Denkmalschutzamt gibt grünes Licht. 🙂
      ...

      Im source-Tag des Changesets dann "Denkmalliste Hamburg" erwähnen

      Danke dafür!

      Werde ich bei Zeiten mal machen.

      Mfg Markus


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · lutz (Gast) · 19.03.2019 19:34 · [flux]

      @westnordost, danke für deinen Einsatz 🙂 ,

      die shapes des Denkmalamtes können dort eingesehen werden:

      http://gk.historic.place/historische_ob … HaHbHcSaHe

      Um zu sehen, was schon gemapped wurde...

      Grüße von Lutz


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · pyram (Gast) · 19.03.2019 19:36 · [flux]

      Mal so nebenbei, ohne auf die Frage der Zulässigkeit einzugehen:

      Persönlich finde ich es sehr bedauerlich, dass OSM in manchen Gegenden/Ländern eigentlich umbenannt werden sollte. Passend wäre ADAV (Amtliche Daten Abmalverein). Ich möchte nämlich hier die Daten komplett ohne irgendwelche Verpflichtungen nutzen können. Also auch ohne "erzwungene" Erwähnung des "Datenspenders".


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Nop (Gast) · 19.03.2019 20:33 · [flux]

      [Mod-Hut auf]
      Die unsachlichen und beleidigenden Posts wurden entfernt.

      @Harald: Nein, es ist keine Zensur, unangemessene Beiträge zu entfernen, die im Forum sowieso nichts verloren haben. Kritik sachlich zu äußern ist eine Sache - das war aber weit von sachlich oder konstruktiv entfernt. Ich muß Dich auffordern, Deinen Ton in öffentlichen Posts zu mäßigen.
      Update aufgrund Deiner sofortigen und ebenfalls unangemessenen Reaktion: Falls Du dem nicht nachkommst, droht Dir wieder eine Sendepause. Ersatzweise den Moderator anzugreifen ist keine empfehlenswerte Vorgehensweise.

      @westnordost: Ich muß Dich bitten, unangemessene Posts einfach zu reporten und nicht im gleichen Ton zu beantworten.

      [Mod-Hut ab]


    • Re: Hamburg - denkmalgeschütze Gebäude eintragen - Datenlizenz · Harald Hartmann (Gast) · 19.03.2019 20:40 · [flux]

      Glaub ich's noch, jetzt wird sogar mein Dankespost gelöscht... also nochmal:

      @westnordost: Vielen Dank für deinen Einsatz und geleistete Arbeit.