x

Re: Neues Verkehrszeichen: Z257-58


Geschrieben von Galbinus (Gast) am 31. März 2019 13:27:22: [flux]

Als Antwort auf: Neues Verkehrszeichen: Z257-58 geschrieben von ma-rt-in (Gast) am 31. März 2019 11:11:

agricultural=no ist nicht nur "nicht empfehlenswert", es ist schlichtweg falsch, da das Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung rein gar nichts mit "Landwirtschaftlicher Verkehr" zu tun hat. Die deutsche Definition ist: "Verbot für Züge und Kfz, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" - Das bedeutet, ein Traktor mit der heute üblichen Höchstgeschwindigkeit 40 darf dort fahren, hat er einen Anhänger dahinter, der nicht schneller als 25 fahren darf, darf er dort nicht fahren. Ein Fahrrad dürfte dort auch fahren, da es kein KFZ ist, auch ein Fußgänger würde durch das Schild nicht ausgeschlossen werden. Ein Mofa aber wie von Anderen gesagt dürfte dort nicht fahren.

(Ehrlich gesagt weiß ich nicht, wozu dieses Schild gut sein soll. Ich sehe nicht wirklich den Bedarf. Ein blaues Mindestgeschwindikeitsschild wäre meiner Meinung nach eindeutiger, das Schild 257-58 legt vom Aussehen tatsächlich nahe, dass es "Verbot für landwirtschaftlichen Verkehr" meint, was ja zumindest für Deutschland nicht stimmt)