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Re: Änderungen StVO 2019


Geschrieben von GeorgFausB (Gast) am 12. November 2019 11:48:33: [flux]

Als Antwort auf: Änderungen StVO 2019 geschrieben von geri-oc (Gast) am 10. November 2019 09:16:

Moin,

uvi wrote:

Das mag ja alles gut klappen, wenn die Radfahrer nicht (wie dann plötzlich entgegen des Rechtsfahrgebotes zulässig) nebeneinander fahren. 🙁 Oder verstehe ich das falsch?

ja.
Es gilt immer noch die Einschränkung

sofern der Verkehr damit nicht behindert wird.

StVO wrote:

(4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

entwurf-StVO-Novelle wrote:

„(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr
nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“

Der Inhalt bleibt gleich, nur die Formulierung ist freundlicher gestaltet.

Wenn man nebeneinander fahrende Radfahrer nicht mehr überholen kann, einzeln hintereinander fahrende aber schon, dann ist das Nebeneinander eine Behinderung des Verkehrs.

Grüße
Georg