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Re: Sachsenforst Stelle: rechtliche Schritte gegen Online-Kartendienste?


Geschrieben von Jo Cassel (Gast) am 03. Dezember 2019 13:13:43: [flux]

Als Antwort auf: Sachsenforst Stelle: rechtliche Schritte gegen Online-Kartendienste? geschrieben von ruena (Gast) am 28. November 2019 16:31:

Hallo, in diesem Zusammeng mache ich mal einen e-mail-Verkehr aus 2017 mit einem Mitarbeiter von HessenForst öffentlich,
auch um die Motivation der Menschen in diesen Behörden zu beleuchten.
Zum Verständniss: HessenForst betreut im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörden rund 760 Naturschutzgebiete (NSG) in Hessen.
Der Mitarbeiter hatte eine seltsame OSM-Fehlermeldung in einem NSG gesetzt, und dort seine mail-Adresse hinterlassen, auf meine Nachfrage:


[...]
bei dem Gebiet handelt es sich um ein Naturschutzgebiet mit Wegegebot. Daher sind eingezeichnete Trampelpfade wenig hilfreich, wenn man als Amtsperson die Menschen auf offizielle Wege verweisen muss.

Hinsichtlich der Verkehrssicherung ergeben sich weitere Probleme (alte u. ggf. abgestorbene Bäume mit herabfallenden Ästen z.B.), wenn die Öffentlichkeit zur Annahme verleitet wird, dass diese Wege „offizielle ausgewiesene Wege“ seien. Aktuell werden wir jetzt einen alten Baum fällen müssen, nur weil ein Trampelpfad diesen tangiert und keiner die Verantwortung bereit ist zu tragen, falls es zu einem Unfall kommt. Dies ist in einem Naturschutzgebiet, wo ja gerade diese Bäume erhalten werden sollen sehr schade.

Schön wäre, wenn nur „offizielle Wege“ in der Karte abgebildet würden; hier ist gerne auch der Naturpark Habichtswald, vertreten durch meinen Kollegen [...] behilflich.

Ich bin dankbar, dass Sie mit mir Kontakt aufgenommen haben und bin gerne bereit Sie ggf. auch mit Hilfe der Oberen Naturschutzbehörde bei der Kartenbearbeitung zu unterstützen. Ich denke, dass dieses Problem auch in anderen Bereichen von (Naturschutz-) Gebieten besteht und würde mich über eine Zusammenarbeit freuen.
[...]


Meine Antwort im allgemeinen Kern


[...]
und dass ich für ihr Anliegen, ein Betretungsverbot bzw. Wegegebot auch durchzusetzen, durchaus Verständnis habe.

ABER:

1. OSM ist ein Gemeinschaftsprojekt und ich kann hier nur für mich und nicht für Andere sprechen oder agieren.
2. Ein Grundprinzip des Projektes ist, dass eingearbeitet wird, was vor Ort ("on the ground") vorhanden ist, also die Welt wie sie ist, und nicht wie sie sein sollte.
So werden auch Gebäude aufgenommen, die als Schwarzbau entstanden sind, und eben auch Wege die "ínoffiziell" entstanden sind.

Es ist keineswegs so, dass die Erfassung derartiger Wege in OSM zu deren Entstehung oder Erhalt dienen soll. OSM hat da keine Agenda, sondern dokumentiert schlicht den ist-Zustand.
Wenn sie derartige Wege beseitigen wollen, müssen sie dies *vor Ort* tun, sprich die Zugänge beispielsweise mit Totholz und dornigen Bromberranken konsequent verrammeln, ggf. halt mehrfach,
eine "Beseitigung auf der Karte" bringt da doch rein gar nichts.
Und wenn sie ihre Sperrmaßnahme kontrolliert haben, und diese erfolgreich war, sprich ein bisher genutzter Weg nicht mehr genutzt wird und zuwächst,

  • dann* können sie einen Kartenfehler melden und *dann* wird dieser Weg auch aus OSM entfernt werden.

[...]


Danach ergab sich noch ein sachlicher Austausch zum konkreten Einzelfall,
wir sind im Guten geschieden, und ich habe seitdem nichts böses von HessenForst gehört.

Grüße Jo