x

Re: [erledigt] Überprüfung Tagging Fußgängerzone


Geschrieben von Mammi71 (Gast) am 19. August 2020 22:34:37: [flux]

Als Antwort auf: [erledigt] Überprüfung Tagging Fußgängerzone geschrieben von Mammi71 (Gast) am 17. August 2020 19:35:

EinKonstanzer wrote:

Das ist größte Irrtum aller Zeiten... denn barrier=bollard impliziert foot=yes und bicycle=yes

Auch wenn es implizit ist, ist explizit nicht falsch.

EinKonstanzer wrote:

Habe nochmals drüber nachgedacht.
Die Beschilderung so wie sie da steht "muss" bedeuten
- Fußgängerzone, Fahrrad frei

soweit einig

EinKonstanzer wrote:

- (ab) in 100 Meter (ab Poller)

wie ich schon schrieb: 100 m ist deutlich nach dem Poller:

Mammi71 wrote:

Mammi71 wrote:

Vmtl. beginnt die Fußgängerzone erst nach dem Haus Nordstrand, damit dürften die FeWo-Gäste noch legal dahinfahren.

Eben noch einmal am Luftbild nachgemessen: die 100 m liegen ziemlich genau auf Höhe der Einfahrt zum Haus Nordstrand (Nr.4), da wo früher einmal eine Schranke war.
Habe soeben ab diesen Punkt alles auf highway=pedestrian geändert und weitere Tags wie oben vorgeschlagen
Den ersten Abschnitt habe ich statt service, driveway zu residential geändert, das passt m.E. besser, da es ja keine Grundstückszufahrt zu einem einzelnen Grundstück ist.

EinKonstanzer wrote:

dann nur noch Lieferverkehr 6:00 bis 10:30

vielleicht hast Du es missverständlich geschrieben oder ich fasse es anders auf, aber "nur noch Lieferverkehr" würde Fußgänger und Radfahrer ausschließen. Ich sehe es andersrum: nur noch Fußgänger, Radfahrer erlaubt und von...bis... auch Lieferverkehr erlaubt.

EinKonstanzer wrote:

Letztendlich gilt das mit dem Lieferverkehr für die Souvenierläden und Restaurants am Strand - muss - sonst sehe ich keinen Sinn darin.

Genau so, anders kommt die Lieferung nicht da hin.

EinKonstanzer wrote:

maxweight=7.5 würde ich ab Poller machen. Da ist es sicher.

maxweight bezieht sich letztlich immer auf die Tragfähigkeit der Straße, und die ist von Beginn an in gleichem Ausbauzustand.

EinKonstanzer wrote:

Was bezüglich einer Beschränkung bis zum Poller/Haus Nordstrand gilt... keine Ahnung. motor_vehilce=destination vielleicht. Auf jeden Fall muss da was gesetzt werden da bei highway=pedestrian die Vorgabe vehicle=no ist.

Wie schon geschrieben: die Fußgängerzone beginnt in 100m, als nach dem letzten Wohn- bzw. Ferienhausgrundstück. Wenn man also den ersten Abschnitt (vor und nach dem Poller) als normale Orts- bzw. Wohnstraße betrachtet (nichts anderes ergibt sich an der Einmündung), braucht es keine weitere access-Regelung. Bis zum Beginn der Fußgängerzone ist der Weg rechtlich mit allem legal befahrbar. Die physische Beschränkung ergibt sich ab dem Poller. Vierspurige Fahrzeuge kommen nur mit Berechtigung weiter (wie auch immer der Poller gesteuert wird). Also noch nicht mal jedes x-beliebige Lieferfahrzeug, sondern ein überschaubarer Personenkreis.

Ist nur noch die Frage, wie ich Pferdefuhrwerke (vierspurig, und keine Seltenheit in Prerow) und einspurige Krafträder am Poller korrekt attributiere.