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Re: Tempolimit auf Radwegen...


Geschrieben von FraukeLeo (Gast) am 03. September 2020 10:50:33: [flux]

Als Antwort auf: Tempolimit auf Radwegen... geschrieben von streckenkundler (Gast) am 27. August 2020 10:05:

Galbinus wrote:

Hilft zu dem Thema vielleicht dieser Artikel? https://www.bussgeldkatalog.de/fahrrad-geschwindigkeit/

Nein, da steht Unsinn. Die Aussage "Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten nur für Kraftfahrzeuge" stimmt lediglich für die generellen Festlegungen (innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h). Sie stimmt NICHT für Streckenverbote (Z.274), Tempo-30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Deren Beschränkungen gelten ausdrücklich für ALLE Fahrzeuge! Muss man nur mal lesen.

dieterdreist wrote:

z275 gilt anscheinend auch für Radfahrer.

Z.275 ist Mindestgeschwindigkeit, meinst du Z.274 (Höchstgeschwindigkeit)? Einfach in der StVO nachlesen (Anlage 2 Abschnitt 7): "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren" bzw "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen". Da ist nur von Fahrzeugen allgemein die Rede, nicht nur von Kraftfahrzeugen!