x

Re: Neuer Mapper ändert Straßen auf Trunk ab


Geschrieben von Mueck (Gast) am 31. Oktober 2020 10:16:03: [flux]

Als Antwort auf: Neuer Mapper ändert Straßen auf Trunk ab geschrieben von PT-53 (Gast) am 27. Oktober 2020 08:31:

FraukeLeo wrote:

Was du brauchst, ist eine Karte, die motorroad=yes grafisch darstellt.

Bei der alten tiles@home-Karte mit Osmarender habe ich das damals aus ähnlicher Motivation heraus als Radler das eingebaut. Der dunkle Rand der Straßen dort kam so zustande, dass erst eine etwas dickere graue Linie gemalt wurde und danach die Linie für die gewünschte Straßenklasse. Da habe ich einfach als Zwichenschicht noch eine autobahnfarbene Linie dazwischen gemalt und schon konnte man Kraftfahrstraßen durch blaue Ränder erkennen. (Genauso hatte ich das mit straßenbegleitenden Radwegen gelöst, wenn auch ohne Seitenabhängigkeiten) Leider ist das Projekt t@h irgendwann mitsamt Karte untergegangen ...

Basstoelpel wrote:

Hippo Saurus wrote:

Basstoelpel wrote:

Solange sie nicht für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind. Das ist nicht soo selten.

Sind dann Mofas auch manchmal auf Kraftfahrtstraßen zugelassen bzw. freigegeben? Mein Neffe hat nämlich ein Moped.

Nein, das bedeutet nicht langsamer Verkehr freigegeben sondern wirklich landwirtschaftlicher Verkehr. Manchmal wird das nur für einen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb so gemacht, der sonst nicht zu seinem Acker kommen könnte.

Obacht!
Das Treckersymbol ist in § 39 wie folgt definiert:

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

Da das Zusatzschild

im Anhang 3 beim Kraftfahrstraßenschild*) oder in § 18 abweichend davon definiert ist, bedeutet 1010-61 also:
"Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei"
D.h. Mofas, die ja Kraftfahrzeuge sind, die nicht schneller als 25 rumtrödeln können, dürfen da fahren, moderne Trecker dagegen, die heute zumeist schneller als 25 fahren dürfen, dürfen dort dagegen nicht fahren, sofern sie nicht bauartbedingt auch noch die Kraftfahrstraßenmindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen ...
Das Kleinkraftrad darf auch nicht ... Das S-Pedelec mit moderner Kleinkraftradzulassung auch nicht (das darf aber in Baden-Baden durch den Tunnel! Ob man daran gedacht hat?), das S-Pedelec mit älterer Leichtmofazulassung darf ...

  • ) Eine abweichende Definition gibt es für "Radfahrer frei", sobald es unter einem Einbahnstraßenschild hängt, dann kommt noch "Elektrokleinstfahrzeug im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung frei" hinzu ...