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Re: Qualitätsanspruch Mapping durch "neuer User"


Geschrieben von aeonesa (Gast) am 12. August 2021 21:38:08: [flux]

Als Antwort auf: Qualitätsanspruch Mapping durch "neuer User" geschrieben von zflow (Gast) am 24. November 2020 23:54:

pyram wrote:

Das ist kein Jux. Demjenigen sollte bewusst sein, dass das strafbar sein kann!
§ 303a StGB Abs. 1 ( https://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html )

Das ist ein Gummiparagraph. dazu müsste erst mal der Vorsatz nachgewiesen werden und dass überhaupt eine relevante Datenänderung stattgefunden hat.. Und ein materieller Schaden wäre auch nicht schlecht, um so etwas zu verfolgen. Dank des Planetfiles kann man das auch schnell wiederherstellen. Also im Fall von OSM glaube ich kaum, das so etwas überhaupt verfolgt wird (IANAL)

Abgesehen davon, wer so was vorhat, hat auch genug kriminelle Energie, um seine Identität so zu verschleiern, dass die Staasanwaltschaft den Aufwand scheut, die Identität zu ermitteln.

Sonst könnte man jeden, der für Pokemon aus einer Wiese mit Baumgruppe einen Park macht, verfolgen.

Aber Du hast schon recht. Unter gewissen Umständen kann das strafbar sein.

Bei Bielefeld würde es auch ganz bestimmt schnell auffallen, wenn es weg ist. Viel schlimmer sind die kleinen aber gemeinen Änderungen, die oben schon zur Genüge beschrieben wurden. Die findet man meist nur zufällig.