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Re: Geh- und Radwege mit Landwirtschaftl. Nutzung/// Fehler auf Wiki-Seite


Geschrieben von MitteloberrheinischerWaldameisenschreck (Gast) am 31. Dezember 2020 14:11:35: [flux]

Als Antwort auf: Geh- und Radwege mit Landwirtschaftl. Nutzung/// Fehler auf Wiki-Seite geschrieben von TheNet1996 (Gast) am 31. Dezember 2020 09:06:

Wulf4096 wrote:

3. Warum soll dieser Weg als highway=track und nicht als path getaggt werden? Es handelt sich hier hauptsächlich um einen Geh-/Radweg und nicht um einen Feldweg. In "meiner Ecke" sind mittlerweile etliche Geh-/Radwege mit dem 1026-38 Schild versehen und wenn ich die nun alle als track mappen würde, wären so einige Radfahrerkarten "aus dem Konzept" ihrer korrekten Darstellung.

Auf einen track passen mehrspurige Fahrzeuge, auf einen path eher nicht. Von https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:highway

Track: Wirtschafts-, Feld- oder Waldweg (Wikipedia), kann mit tracktype=1-5 näher spezifiziert werden und muss breit genug für ein Fahrzeug sein, anderenfalls ist highway=path zu verwenden.

Path: International üblich für (schmale) Wanderwege oder Trampelpfade. Wenn der Weg für PKW/LKW/Traktor mit entsprechenden Berechtigungen befahrbar, dann verwende highway=track.

Zu diesem reinen Breitenkriterium "Kfz passt drauf ja/nein" kann man gerne in einer schilderlosen Landschaft greifen, da passt es (es sei denn, man findet auch noch einen so angeschlossenes Ziel, dann käme noch service als Option hinzu ...)

Ansonsten bedeutet track in erster Linie "Wirtschaftsweg" und nicht "Kfz-Weg". Wenn per Schild Kfz-Verkehr unerwünscht ist, dann muss track ausscheiden, sonst müsste man ja bspw. auch diesen Weg wegen der eindeutig kfz-kompatiblen Gesamtbreite von 3,9 m als track taggen, vereinzelt verirren sich deswegen auch Autos dorthin trotz 241.
Oder dieser 3-m-Weg, wo nur ein Vz 240 die Autofahrer auf den Parkplatz statt auf den Weg lenkt ...
An diesem Status primär als Radweg ändert auch nix die Freigabe für die Landwirtschaft, auch dann sind noch Rad- und Fußverkehr die primäre Funktion dieses Weges und Landwirtschaft ist nur geduldet.

Das ist der Unterschied zu einer Beschilderung mit 260, wie bei dem Weg mit 260, wo nun der Trecker Herr im Hause und der Radler nur Gast ist, weswegen er dort auch auf der Fahrbahn fahren darf, da ohne 237/240/241 keine Benutzungspflicht besteht (andere Wege in der Ecke führen auch nicht unbedingt dort hin, wo man hinradeln will ... Also oft nur "Schein-Radwege")

Diese feinen Unterschiede sollte man nicht dadurch verwässern, dass man als Radweg beschilderte Wege als track taggt.