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Re: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren?


Geschrieben von Wulf4096 (Gast) am 29. März 2021 17:09:41: [flux]

Als Antwort auf: Eigentümer löscht Privatweg - wie verfahren? geschrieben von Jeinzi (Gast) am 28. März 2021 11:14:

dooley wrote:

Aber dann verstößt (wenn überhaupt) derjenige gegen die DSGVO, der diese Verbindung herstellt.

Nein, auch die Verarbeitung von personenbeziehbaren Daten, unterliegt den Regelungen der DSGVO. Selbst dann, wenn man die betroffene Person nicht selbst identifiziert. Sonst wäre es ja beispielsweise in Ordnung, zu veröffentlichen, zwischen welchen Post-Adressen wann wieviele Briefe verschickt werden, oder welche Telefonnummer wann wen anruft. Siehe https://dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/ und https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Galbinus wrote:

Mit dem Argument dürfte in OSM kein einziger Acker eingezeichnet werden

Die DSGVO stellt kein Verbot jeglicher Datenverarbeitung dar, aber es werden Regeln dafür aufgestellt. Jedenfalls sehe ich im hier vorliegenden Standard-Fall "Land/Forst-Wirt möchte Wege aus OSM raushaben" entweder die DSGVO nicht anwendbar, weil sich die Daten nicht auf eine natürliche Person beziehen lassen, oder wenn doch (wovon ich ausgehe), dass das öffentliche Interesse bzw. die berechtigten Interessen von OSM gegenüber den Interessen der betroffenen Personen überwiegt.

Also ja, wir dürfen Acker, Waldwege, Treppen durch Weinberge usw. mappen; die DSGVO gestattet das.

Disclaimer: IANAL.

Galbinus wrote:

Doch nun zur Eingangsfrage: Sollte es sich bei der hier diskutierten Fläche um eine zur freien Landschaft zu zählenden landwirtschaftlichen Nutzfläche handeln, habe ich große Zweifel daran, dass es ein Betretungsverbot für die gelöschte Treppe gibt. Ich sehe keinen nachvollziehbaren Grund dafür, dass der Besitzer der Treppe darauf bestehen kann, dass diese Treppe in OSM nicht erscheint. Das diese Treppe mit access=private eingetragen wurde, ist ein hinreichendes Entgegenkommen, denn wenn die Treppe tatsächlich unter die Betretungserlaubnis der freien Landschaft fiele, wäre die Benutzung der Treppe sogar erlaubt.

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