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Re: Verlust öffentlicher Wege in Sachsen / Mapper gesucht


Geschrieben von SachsensWege (Gast) am 24. Juni 2021 13:31:19: [flux]

Als Antwort auf: Verlust öffentlicher Wege in Sachsen / Mapper gesucht geschrieben von Nop (Gast) am 24. Juni 2021 10:09:

Vielen Dank @NOP für Ihre Antwort per E-Mail und den Eintrag hier im Forum! Ihr Hinweis war gut. ich habe dann gemerkt, dass eine Abfrage in QGIS ins Leere lief und daher ich nur 329 Reitwege in Sachsen gefunden habe. Jetzt habe ich einen neuen Datensatz von der Geofabrik geladen und neu ausgewertet. Einmal aus den einzelnen Linien, wenn "highway = bridleway" oder wenn in den "other_tags" der Vermerk "horse=>yes" steht, dann ist es ein Reitweg. Weiterhin gibt es einen eigenen Layer mit Multilinien, wenn hier in den "other_tags" "route=>horse" steht, habe ich die Wege auch als Reitwege übernommen. Jetzt habe ich für gesamt Sachsen ca. 7600 Einzelobjekte mit "Pferdebezug". Vielen Dank noch mal.

Unser Verein setzt sich dafür ein, dass alle heute öffentlich gewidmeten Wege in die Bestandsverzeichnisse der jeweiligen Gemeinden eingetragen werden. Es geht uns nicht um Privatwege. Waldwege sind Privatwege, es gibt aber sehr viele Wege im Wald die öffentlich gewidmet sind, aber nicht im Bestandsverzeichnis stehen. Das allgemeine Betretungsrecht im Wald, wie in der Feldlage ist dabei für uns nicht von Relevanz, denn es betrifft nur Privatwege. Das allgemeine Betretungsrecht ist ein wichtiges, aber ein "niedriges" Recht, denn es sichert nicht den Bestand von Wegen. Der Privateigentümer entscheidet allein. Weitere Infos auf unserer Homepage und auf unserem YouTube Kanal. Hier gehen wir rechtlich auch auf Waldwege und das allg. Betretungsrecht ein.

Entgegen der Auffassung im anderen Thread kommen rechtlich gesehen auch keine zusätzlichen Kosten auf die Gemeinden hinzu, weil SEIT 1993 die Gemeinden für diese Wege die Unterhaltungspflicht haben.

Wie richtig geschrieben, betrifft es nicht nur Radfahrer oder Wanderer, sondern auch die Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Pendler, Fahrradfahrer, Angler, Hundeführer, Schuldkinder und und und. Gerade die Landwirtschaft und Forstwirtschaft kann sich nicht auf das allgemeine Betretungsrecht berufen, denn es gilt nur für Erholung. Land- und Forstwirtschaftsbetriebe müssten sich dann Notwegerechte vor Gericht erstreiten oder lange Umwege in Kauf nehmen, wenn ein Eigentümer den Weg sperrt oder die Überfahrt untersagt. In der Ortslage gilt erst recht kein allgemeines Betretungsrecht. Hier haben alle Bürger das Nachsehen, wenn Wege gesperrt werden. Das allgemeine Betretungsrecht gibt auch kein Recht, dass eine Kommune oder Wanderverein ein Wanderschild oder Ruhebank aufstellen darf. Es müssen immer individuelle Vereinbarungen getroffen werden und Rechtsnachfolger sind an die Vereinbarungen nicht gebunden. Mit jedem Verkauf und Erbfall beginnt alles wieder von vorn.

Ein wichtiges Ziel was wir haben ist, dass die Bestandsverzeichnisse in digitaler Form geführt werden müssen. Sehr viele Gemeinden haben noch Übersichtskarten aus den 1995er Jahren und Papierkarteikarten. Keiner sieht durch, sehr viele Fehler sind enthalten und der Bürger kann sie nicht auf einfache Art und Weise anschauen. Manchmal wird es auch von der Verwaltung verhindert.

Das auf die Schnelle. Die Unterstützereigenschaft in unserem Verein ist kostenlos und uns ist wichtig, dass die Rechtslage bekannt wird. Hierfür halten wir Vorträge, leisten Pressearbeit und stehen mit Politikern in Kontakt. Gestern war die Schlussabstimmung einer Gesetzesinitiative der Opposition im Landtag, wo wir auch als Sachverständige gehört worden. Nach der gestrigen Rede der Koalitionsabgeordneten ist absehbar, dass am Gesetz noch etwas verbessert wird. Das bedarf aber immer noch viel Aufklärungs- und Informationsaufwand, vor allem bei den Stadt- und Gemeinderäten, denn diese entscheiden und NICHT die Verwaltung.