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Re: Scheune - Dachüberstand


Geschrieben von Map_HeRo (Gast) am 11. Dezember 2021 15:49:57: [flux]

Als Antwort auf: Scheune - Dachüberstand geschrieben von Danfost (Gast) am 03. Dezember 2021 12:53:

cepesko wrote:

Diese Bereiche gehören nicht zum Gebäude, sie werden nicht nur rechtlich (Planung, Steuer) als eigene Objekte erfasst.

Das ist mir neu. M.W. kann der interessierte Bauherr in allen Bundesländern Häuser ohne spezielle Auflagen mit Schleppdach planen und bauen, sofern der jeweilige Bebauungsplan das zulässt. Das Schleppdach ist in diesem Fall zweifelsfrei ein Bestandteil des Gebäudes. Das gilt auch für nachträglich angesetzte Schleppdächer, sofern die Aussenwand des Gebäudes tragenden Bauteil bleibt.

Lediglich wenn der Anschluss des betroffenen Daches an das Gebäude rein optischer Natur ist und das Dach somit statisch unabhängig vom Gebäude frei steht, kann es als separates Bauwerk betrachtet werden.

Das selbe gilt im Prinzip für die Tankstellen-Zweckbauten, bei denen die Dächer bis über die Zapfsäulen hinausragen. Im Normalfall sind das Flachdächer, seltener aber auch Satteldächer, die nicht als Schleppdach bezeichnet werden, sondern als auskragendes Dach. Solange diese vom Hauptgebäude getragen werden, gelten sie als Bestandteil des Gebäudes. Separate Bauwerke sind es nur, wenn sie auf Säulen frei stehen.

Dieser Unterschied wird durch die Tags building:part=roof und building=roof m.E. korrekt abgebildet.