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Re: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude


Geschrieben von Map_HeRo (Gast) am 01. Juni 2022 20:08:30: [flux]

Als Antwort auf: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude geschrieben von Fischkopp0815 (Gast) am 30. April 2022 11:33:

dieterdreist wrote:

wer hat denn das z.250 aufgehängt?

Dafür gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten - entweder die Gemeinde oder der Eigentümer des Privatgeländes - aber das ist m.E. nicht von Bedeutung.

Das Zeichen DE:250 ist ordnunsgemäß aufgehängt, an einem Metallpfosten am rechten Straßenrand. Maßgeblich ist daher, ob es noch an der öffentlichen Straße (K62) steht, dann ist es für alle Verkehrsteilnehmer einschließlich der Eigentümer von Gut Bellers verbindlich, oder bereits auf dem Privatgelände, dann hat es keine Bedeutung, da auf Privatgrundstücken die StVO keine Gültigkeit hat.

Das lässt sich leider vor Ort nicht erkennen, da die Stelle, an der die Grenze zwischen den Gemeinden Wildeck und Nentershausen die Straße kreuzt, nicht markiert ist. Laut meinem GPS steht das Schild aber eindeutig bereits auf dem Privatgelände, daher ist m.E. das beschriebene Tagging korrekt.