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Re: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude


Geschrieben von dieterdreist (Gast) am 02. Juni 2022 09:38:42: [flux]

Als Antwort auf: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude geschrieben von Fischkopp0815 (Gast) am 30. April 2022 11:33:

im Grunde sind wir uns fast einig, mir geht es nur darum dass die StVO unabhängig davon ob es ein solches (hier gilt die stvo) Schild gibt oder nicht gilt die StVO auf öffentlichen Verkehrsflächen (was nichts mit Eigentum zu tun hat) und auf Privatgelände (zu dem nicht jeder Zufahrt hat) nicht.

zitate:

Einer der Beteiligten glaubte, Vorfahrt gehabt zu haben. Er berief sich dabei auf die Regel "rechts vor links". Das Gericht erklärte jedoch, dass die Flächen und Fahrbahnen in Parkhäusern und auf Parkplätzen eben keine Straßen, Einmündungen oder Kreuzungen im Sinne der StVO sind.
Daher existiere dort überhaupt keine "Vorfahrt". Stattdessen hätten die Nutzer des Parkhauses im Sinne des Rücksichtnahmegebots die Pflicht, sich zu verständigen. Das Hinweisschild auf die StVO habe hier zwar den Eindruck erweckt, dass "rechts vor links" gelte. Trotzdem sei die Verkehrslage für den Fahrer, der sich darauf berief, so unübersichtlich gewesen, dass er sich unbedingt vorsichtiger hätte verhalten müssen.

Was gilt auf einem reinen Privatgelände?
Was gilt nun aber, wenn es sich eindeutig um ein privates Gelände handelt, das allein für Stellplatzmieter befahrbar ist – und auch dort weist ein Schild auf die StVO hin?
Der Eigentümer einer privaten Parkfläche hat dort das Hausrecht. Er kann also auch die Regeln festlegen. Damit kann er durchaus ein Schild mit dem Hinweis "Hier gilt die StVO" aufstellen. Was er nicht kann und darf, ist, sich selbst zur Bußgeldstelle zu ernennen und Strafzettel zu verteilen, wenn die Regeln nicht beachtet werden.

Er kann höchstens zivilrechtlich gegen Verletzungen seines Eigentums vorgehen. Hat er zum Beispiel an einer Stelle auf seinem Privatgrund ein Halteverbotsschild aufgestellt, kann er durchaus ein Fahrzeug abschleppen lassen, das unberechtigt davor parkt. Zwar muss er zunächst den Abschleppdienst bezahlen; er kann den Fahrzeughalter jedoch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Wenn sich ein Stellplatzmieter ständig nicht an die aufgestellten Regeln hält, kann ihm deshalb der Mietvertrag gekündigt werden.

Wenn es auf einem solchen Privatgelände zu einem Unfall zwischen zwei berechtigten Geländenutzern kommt, sieht sich das Gericht die Situation im Einzelfall mit Sicherheit sehr genau an. Autofahrer sollten wissen: Trotz eines Schildes "Hier gilt die StVO" ist es nicht ratsam, auf Privatgelände zum Beispiel auf einem Vorfahrtsrecht zu bestehen. Wer für einen Unfallschaden haftet, hängt sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Auf privat aufgestellte Schilder sollte man sich dabei nicht allzu sehr verlassen.