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Re: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude


Geschrieben von Galbinus (Gast) am 03. Juni 2022 05:26:12: [flux]

Als Antwort auf: Merkwürdige Beschilderung verbietet Zufahrt zu bewohntem Gebäude geschrieben von Fischkopp0815 (Gast) am 30. April 2022 11:33:

Map_HeRo wrote:

1. Ausnahme: Privatgelände, das öffentlich zugänglichen Verkehrsraum darstellt.

Vergleiche hierzu: https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php

Dort steht unter Anderem:

"Jedoch findet öffentlicher Verkehr nicht nur auf Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrsflächen statt, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Sondern auch überall dort, wo der Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte auf seinem Privatgelände die Nutzung für jedermann bzw. eine unbestimmte Anzahl von Nutzungsinteressenten zugelassen oder mindestens geduldet hat, findet öffentlicher Verkehr statt."

Wie man an den vielen Rückfragen unter diesem Anwaltsartikel https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/privatstrasse/ entnehmen kann, ist es ein durchaus komplexes Thema, ob es sich bei einem Privatweg um einen reinen Privatweg ohne öffentlichen Verkehr handelt oder um einen halböffentlichen Privatweg. Daraus schlussfolgere ich, dass es oft nicht eindeutig zu erkennen ist, ob auf einem Privatweg die StVO gilt oder nicht.