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Re: OSM DSGVO-konform und ohne Einwilligung nutzen


Geschrieben von ikonor (Gast) am 28. Juli 2022 21:23:54: [flux]

Als Antwort auf: OSM DSGVO-konform und ohne Einwilligung nutzen geschrieben von neoman666 (Gast) am 26. Juli 2022 07:26:

Spiekerooger wrote:

Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB dar. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/D … 2022-N-612 und sie nehmen da auch Bezug auf Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.

Ein Leitsatz des Urteils ist aber auch:

2. Ein Rechtfertigungsgrund für die Weitergabe einer IP-Adresse liegt nicht vor, da das Angebot von Google Fonts auch genutzt werden kann, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet. (Rn. 8) (redaktioneller Leitsatz)

Fonts auf dem eigenen Server zu speichern ist ziemlich einfach, einen eigenen Tileserver aufzusetzen dagegen nicht. Und zudem mit hohen Kosten verbunden, die sich die meisten Projekte gar nicht leisten können. Das wäre für mich als Laie schon ein Rechtfertigungsgrund, die Tiles direkt von OSM zu beziehen.

neoman666 wrote:

Ist es möglich, OSM DSGVO-konform und ohne Einwilligung zu verwenden? Dazu habe ich folgende Seite gefunden, wo geschrieben steht, das OSM von Hause aus nicht ohne Einwilligung und DSGVO-konform genutzt werden kann.

https://dr-dsgvo.de/ist-openstreetmap-d … m-nutzbar/

In vorhergehenden Diskussionen wurde u.a. auf https://datenschutz-generator.de/ verwiesen.

Dort gibt es unter
- "Schritt 2"
- in der letzten Gruppe "Übrige Dienste, Tools, Plugins sowie fremde Inhalte und Funktionen"
- unter der Frage "Binden Sie fremde Inhalte, wie z.B. Social, Plugins, Youtube-Videos, Schriftarten, etc. in Ihr Onlineangebot ein?"
einen Baustein speziell für OpenStreetMap:
- auswählen
- Button "Vorschau anzeigen":

Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO);

Das impliziert für mich, dass hier eine Rechtsanwaltskanzlei ("Dr. DSGVO"-Betreiber ist dagegen Informatiker) davon ausgeht, dass die direkte Verwendung von OSM Ok ist.