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Re: Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated?


Geschrieben von MitteloberrheinischerWaldameisenschreck (Gast) am 05. September 2022 10:45:22: [flux]

Als Antwort auf: Radverkehrsanlagen kartieren: Wann setzt man bicycle=designated? geschrieben von aixbrick (Gast) am 03. September 2022 13:02:

Nadjita wrote:

Das Tag sagt nur "in der Nähe ist ein nicht benutzungspflichtiger Radweg". Aber daraus ergibt sich keinerlei rechtliche Implikation, von daher würde ich das auch nicht als access-Tag sehen.

Doch, es sagt, dass die Fahrbahn in mehr Fällen als den obigen genutzt werden darf. Im Prinzip ist es ein b=yes, nur das bei dem die Wahlfeiheit zu einer nahen Radverkehrsanlage verloren geht.

Nadjita wrote:

MitteloberrheinischerWaldameisenschreck wrote:

cycleway=separate sagt ja nur aus, dass da ein Weg separat gemappt ist, nicht aber, ob die Fahrabahn genutzt werden darf.

Ja eben. Es gibt genau 3 Fälle beim separaten Mappen der Radspur

  • Kein Radweg - kein Tag erforderlch

cycleway=no darf man durchaus mappen ...

Nadjita wrote:

  • Benutzungspflichtiger Radweg - bicycle=use_sidepath
  • Kein benutzungspflichtiger Radweg - kann man mit cycleway=separate erfassen, um darauf hinzuweisen, muss man aber nicht.

Warum sollte ich im letzten Fall noch bicycle=optional_sidepath mappen? Welche Information wird dadurch ergänzt, die vorher gefehlt hat?

cycleway=separate unterscheidet nicht zwischen benutzungspflichtigem und nicht b.pfl. Radweg, es sagt nur "getrennt gemappt" aus, was auch auf benutzungspfl. Radwege zutrifft, es fehlt diesem Wertepaar also genau die Unterscheidung, die b=use/optional... aussagt.
Lediglich der "Gehweg, Schleichradler frei" wäre unterscheidbar, weil da cycleway=separate falsch wäre, weil's kein Radweg, sondern Gehweg ist.

Nadjita wrote:

Die Wiki-Seite zu optional_sidepath finde ich auch ein wenig fishy. Da steht

In 2017 User:Schienennagelhammerträger started using this tagging in his former home city because of a high percentage of none compulsory cycleways there to distinguish them from compulsory cycleways. After spreading this tagging into other regions by other users e.g. Berlin, it is time to say, that it is "in use".

Dieser Absatz ist von ebendiesem Nutzer geschrieben worden. Es gibt 2489 Nutzungen und ich möchte wetten, fast alle sind von ihm.

Die Benutzerseite weist Bremerhaven als "former home city" aus, overpass zeigt aber, das der Anwendungsschwerpunkt inzwischen der Großraum Berlin und Teile Brandenburgs ist, ich würde wetten, dass Deine Wette verloren gehen könnte ...

Nadjita wrote:

Nicht falsch verstehen: ich hab nichts dagegen, dass man taggt "da gibt's einen Radweg, muss man aber nicht nehmen", aber bitte nicht mit access=*

Doch, die Abstufung no (nie), use_sidepath (fast nie), optional_sidepath (such's Dir aus), yes (immer), designated (Du bist hier Hausherr, an Fahrbahnen bei Fahrradstr.) ist durchaus sinnvoll.

Langlaeufer wrote:

Zu "es muss unterscheidbar bleiben":
Gehweg mit "Radfahrer frei" und unbeschilderte getrennte Rad-Fußwege sind am segregated=yes und ggf auch am highway=footway/path zu unterscheiden.

Nein, segregated=yes/no ist kein Unterscheidungsmerkmal, da segregated=no sowohl "Gehweg, Radf. frei", als auch ein "nicht benutzungspflichtiger GEMEINSAMER Geh- und Radweg" nach § 2 (4) S. 3 bzw. 4 sein kann.

path kann footway und cycleway (und bridleway) STETS ersetzen, path ist nicht ausschließlich gemischten Nutzungen vorbehalten, daher ist das auch kein sicheres Unterscheidungsmerkmal.

Ja, bei "Gehweg, Radf. frei" wäre cycleway=sep. falsch, cycleway=sep. träfe aber sowohl bei benutzungspflichtigen, als auch bei nicht benutzungspfl. Radwegen zu, von daher auch das keine saubere Unterscheidung.

Radwege sind nun mal ein komplexes Themengebiet, dass sich NICHT durch Reduzierung der key-value-Paare korrekter abbilden lässt. Das musste man schon bei den x-Streifen sehen, weswegen es inzwischen weitere Werte gibt, um Schutz- sauber von Radfahrstreifen und anderem Gedöns zu unterscheiden ...

Langlaeufer wrote:

Wenn ich das bisher verstehe sind die Argumente für designated:

bicycle=designated
bedeutet das der Weg explizit für Radfahrer gedacht ist.
Radfahren ist erlaubt und in D sind andere Verkehrsteilnehmer nur erlaubt, wenn sie explizit zugelassen werden.
Anderen Verkehrsteilnehmer müssen in D Rücksicht auf die Fahrradfahrer nehmen. (Radfahrer müssen auch Rücksicht auf andere Zugelassene Verkehrsteilnehmer nehmen).

Sieht man gut an der Fahrradstr., die ist im Gegensatz zur Straße für Radfahrer designated, andere Fahrzeuge nur bei Zusatzschild als "Gast".
Gibt's auch bei Überlandradwegen als Zusatzzeichen "landw. V. frei"

Eine normale Straße ist dagegen für alle da, die ist für niemand designated.
Eine Kraftfahrstraße wäre motor_vehicle_ab_60=designated, da hat man sich motorroad=yes als Abk. einfallen lassen ...

Langlaeufer wrote:

Bicycle=yes (heißt (nur), dass dort Radfahren erlaubt ist.)
Soll verwendet werden als: Sind andere Verkehrsteilnehmer "designated" und Radfahrer nur "yes" so müssen Radfahrer sich diesen Verkehrsteilnehmer unterordnen. In Deutschland folgt aus bicycle=yes mit foot=designated das Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

... oder einfach alle gleichberechtigt. Ein normaler Feldweg hätte eig. auch kein agricultural=des., da in den Naturschutz- und Waldgesetzen das Betretungs- und Befahrungsrecht für Fuß+Rad kodiert ist.

Langlaeufer wrote:

Stimmen damit die Befürworter von designated überein?

Das sollte soweit auch auf Fußgänger und Reiter übertragbar sein (wobei mir kein Fußgänger oder Reiter frei bekannt ist).

Bei Fußgängern gibt es vor allem keine Unterscheidung benutzungspfl./nicht b.pfl., § 25 sagt, dass alle Gehwege oder bei Abwesenheit solcher Seitenstreifen zu benutzen sind. Ohne solche wäre foot=yes an jeder Straße möglich. Das vergessen viele Behörden, die Radfahrverbote an Straßen pflanzen, aber Fußgängerverbote vergessen (und Reitverbote etc.)
Man könnte überlegen wie es bspw. bei Radwegen in den NL ist, die kennen kein Schild "gemeinsamer G+R", fehlt bei Radwegschild ein Gehweg, dürfen bzw. müssen? Fußgänger auf dem Radweg laufen, das könnte so ein Fall sein, müsste aber jemand mit genauerer Kenntnis der NL-"StVO" sagen.

Langlaeufer wrote:

hazmat=designated passt leider nicht in diese Konzept - damit könnte man aber sicher leben.

War mir bisher gar nicht bekannt, dass die ein Positivnetz haben ...

Langlaeufer wrote:

Was ist nun mit getrennten Radwegen, die nur mit Zusatzschild beschriftet sind? Fallen die unter sonstige Radwege (designated) oder unter Gehweg (bicycle=yes)?

Mir wären im Moment gar keine GETRENNTEN G+R bekannt, die ein Zusatzschild hätten.
In der Regel sagt ja schon die bauliche oder farbliche Trennung, dass man da fahren darf, aber ohne Schild nicht muss.
Ein Schild könnte das nochmal für Begriffsstutzige klarstellen, wobei die Begriffsstutzigen hier meist die Autofahrer sind, daher kenne ich aus Foren Zusatzschilder, die auf das erlaubte Radfahren auf der Fahrbahn hinweisen, andernorts sind es Piktogramme, gestern erst über ein verblasstes geradelt ...
Einen rechtlichen Unterschied macht das nicht, denn für alle Konstrukte gilt § 2 Absatz 4 Satz 3 (rechtsseitig) bzw. Satz 4 (linksseitig) und das schreibt nur für die linken ein Schild vor, während es die Kennzeichnung für rechte offen lässt. Daher kann es im Prinzip keinen Unterschied geben, ob man die Kenntlichmachung per baulicher Trennung, weißen Strichen oder unterschiedlichen Belägen macht oder per legalem Schild oder Phantasieschild oder sonstwas.
Alles ist dsignated.

Zusatzschilder irgendeiner Art gibt es eher bei GEMEINSAMEN, also nicht getrennten G+R, da kann es zu Problemen der Erkennbarkeit kommen, die manchmal per Schild gelöst wurden, als die Piktogramme noch nicht in der VwV-StVO verankert waren.
Auch alles designated

b=yes wäre dagegen eig. nur bei der Kombi Gehwegschild und "Radfahrer frei" darunter angesagt, weil nur diese Kombination ZWEIER Schilder im Anhang 2 der StVO bei Vz 239 die Sonderregeln wie Schrittgeschw. definiert (die auch für Fußgängerzonen gelten, steht dort als Verweis). Alleine stehende Zusatzzeichen wohnt keine solche Definition inne nach StVO, daher kann man die Regeln aus der Kombi 239+ZZ nicht übertragen, sondern es sind Hinweise auf § 2 (4) S. 3/4. In S. 4 findet man als einzige Stelle in der StVO die Bedeutung eines alleinstehenden "Radf. frei" als Hinweis auf einen nicht b.pfl. Radweg. Und das ist eben laut Satz 4 ein Radweg, kein Gehweg.