Drohung (13)

Sehr geehrter Dr. Millersberger-Ferguson,

erst vor kurzem kam ich dazu ihre Seite: rasputin.cc/CF/Psycho/index.html zu betrachten.

Nachdem ich mir einige ihrer Antworten auf Leserbriefe angeschaut hatte, als auch ein paar verwandte Pages kam ich zu dem Schluss, dass diese Site bzw. deren Betreiber zur Volksverhetzung, Sturz der Demokratie u.ä. Dingen aufruft. Aus diesem Grund bitte ich sie hiermit um ihre volle Adresse, damit ich sie korrekt vor dem Verfassungsgericht verklagen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
F.H.

P.S. Sollten sie diese Mail veröffentilchen, ist das ein weiterer rechtswidriger Schritt ihrerseits, der mit einer Klage meinerseits beantwortet werden wird, mit ihrer Adresse oder ohne selbige.

Dr. Millersberger-Ferguson antwortet: Werter Herr Fabian H* aus H***! Sie wünschen meine Adresse. Die können Sie gern haben. Wenden Sie sich in allen Angelegenheiten vertrauensvoll an:

Dr. Millersberger-Ferguson
325, Shah Sultan, 3rd Floor
Cunningham Road
Bangalore 560 052
India

Was nun die rechtliche Seite Ihres Schreibens angeht, müssen Sie freilich noch Ihre Hausaufgaben machen. Da ist viel zu tun. Gehen Sie Schritt für Schritt vor und überfordern Sie sich nicht.

Erstens: Schauen Sie sich die Historie der bei uns eingegangenen Drohungen an (beileibe nicht vollständig) und versuchen Sie nachzuvollziehen, was im einzelnen daraus wurde (sobald Sie dies geistig verarbeitet haben, dürfen Sie mit Schritt 2 fortfahren):

Drohungen und ihre Folgen
Zuschrift: Was daraufhin geschah:
 Drohung 01  nichts
 Drohung 02  nichts
 Drohung 03  nichts
 Drohung 04  nichts
 Drohung 05  nichts
 Drohung 06  nichts
 Drohung 07  nichts
 Drohung 08  nichts
 Drohung 09  nichts
 Drohung 10  nichts
 Drohung 11  nichts
 Drohung 12  nichts

Zweitens: Sie können niemanden vor dem Verfassungsgericht verklagen. Hier finden Sie weiterführende Informationen dazu.

Drittens: Bevor Sie jemanden wegen der Veröffentlichung eines Leserbriefes verklagen wollen, müssen Sie sich zuerst an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wenden, damit dies als zukünftiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen der Rasputin-Hausanwalt, Herr Friedrich Bergermann, gern zur Verfügung. So, und nun gehen Sie noch ein bißchen Krachmusik spielen und fallen erwachsenen Menschen nicht mehr auf die Nerven.

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