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Gute Folter, böse Folter? - Probe für den Rechtsstaat

Eine Diskussion rüttelt an den Fundamenten des Rechtsstaates Deutschland: Es geht um die Zulässigkeit von Folter in bestimmten Fällen. Auslöser sind die Äußerungen des stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Im Fall des ermordeten Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler gestand Daschner, die Anweisung gegeben zu haben, dem mutmaßlichen Mörder Schmerzen anzudrohen, um das Leben des Jungen eventuell noch zu retten. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, gab Rückendeckung und sprach sich für Ausnahmefälle aus, in denen Folter oder die Androhung von Gewalt erlaubt wären. Inzwischen hat er die Äußerungen widerrufen. Geblieben ist eine Grundsatzdiskussion, die in Zeiten des internationalen Terrorismus eine ganz besondere Brisanz erhält. So haben auch US-Geheimdienstler im Umgang mit verhafteten Terroristen, aktuell im Fall Khalid Scheich Mohammed, öffentlich von der Anwendung jedes möglichen Drucks gesprochen. Dabei ist die Rechtssituation national und international klar geregelt: Folter - das heißt jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden - ist verboten. Ein Rechtsgut, das völkerrechtlich nicht zur Disposition steht. Darüber, ob es gute und schlechte Folter gibt, welche Praktiken strafrechtlich unter Folter fallen, wie viel Folter es hinter den Kulissen moderner Rechtsstaaten gibt und wie viel Druck bei Verhören legal ist, diskutiert Helmut Markwort mit seinen Gästen.

  1. 09.03.2003 19.10, 3SAT, Markwort. neunzehnZehn
  2. 10.03.2003 04.10, 3SAT, Markwort. neunzehnZehn
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