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Sicherheit contra Bürgerrecht - Was darf der Staat?

Am Freitag haben die Innenminister der Länder den Weg für Online-Durchsuchungen privater Computer zu Fahndungszwecken frei gemacht. Nach kontroverser Diskussion stimmten sie dem von Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries vorgeschlagenen Kompromiss zu. Die gesetzlichen Regeln für die Online-Durchsuchung gehören zu einem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts. Der Entwurf erlaubt auch die Videoüberwachung von Wohnungen. Vor allem bei der Opposition schrillen nun erneut die Alarmglocken: Denn laut dem Gesetzentwurf darf auch in Kauf genommen werden, dass Unverdächtige mit ins Visier der Fahnder geraten. Trotz des jetzt vereinbarten Kompromisses ist die Diskussion über die Online-Durchsuchungen noch nicht abgeschlossen. Bayern und Hessen sind fest entschlossen, die vom Bund geplanten Regeln per Landesgesetz auszuweiten. Und prompt droht die Opposition mit Verfassungsbeschwerde. Wie weit dürfen Bürgerrechte für die Erhaltung der inneren Sicherheit eingeschränkt werden? Können - ähnlich wie in den USA - jegliche Maßnahmen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus begründet werden? Und wohin können die Alleingänge von Bayern und Hessen führen? Über diese und weitere Fragen diskutiert Hartmann von der Tann mit seinen Gästen "Unter den Linden".

  1. 21.04.2008 22.15, Phönix, Unter den Linden
  2. 22.04.2008 00.00, Phönix, Unter den Linden
  3. 22.04.2008 09.15, Phönix, Unter den Linden
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