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Recht in OSM


Geschrieben von Markus B (Gast) am 12. August 2008 12:34:35: [flux]

Wer in OSM kann Auskunft geben über die Verwendbarkeit von nicht selbst erhobenen Daten? Beispiel: Meine Gemeinde hat mir ein Strassenverzeichnis in maschinenlesbarer Form für OSM zur Verfügung gestellt. Ein Anruf hatte genügt, postwendend bekam ich eine Mail mit der Datei. Auf meine Rückfrage, ob ich das auch den anderen OSMern zur Verfügung stellen oder gar auf der OSM-Website veröffentlichen darf, hat man verwundert reagiert: "klar, da gibts doch kein Geheimnis?!" Dieselbe Erfahrung machte ich mit drei Gemeinden und drei Städten. Nun macht es m.E. wenig Sinn, diese Aussage auch noch schriftlich anzufordern und womöglich auch noch zu dokumentieren. Und schon gar nicht, dass jede der 12.000 Gemeinden diese Frage von ihrem Hausjuristen prüfen und beantworten lässt. Wer also ist der Ansprechpartner, der in OSM solche Fragen klärt? Gruss, Markus


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