x

Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?


Geschrieben von EvanE (Gast) am 18. Januar 2013 01:52:48: [flux]

Als Antwort auf: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren? geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 17. Januar 2013 23:31:

MetiorErgoSum wrote:

Die Beispielbilder lenken vielleicht vom eigentlichen Thema ab, daher zur Klarstellung: Es geht mir nicht um die Frage, was ich bei den konkreten Wegen aus diesen Bildern taggen soll. Es geht auch um deutlich schmalere Wege, oder solche, die nur geschottert sind.

Die Frage ist, wo rechtlich geregelt ist, ob man auf einem Weg mit dem Fahrrad fahren darf.

Die These mit dem abgesenkten Bordstein ist durchaus ein Ansatzpunkt, ...

Das führt zu einer sehr grundlegenden Frage.
Wann hat die Öffentlichkeit überhaupt ein Recht, einen Weg / Straße zu benutzen.
Für Straßen sollte das relativ klar sein, wenn Verkehrsschilder, dann StVO, dann auch Wegerecht (außer bei Verboten).

Für Wege ist das nicht so offensichtlich. In England gibt es extra einen Begriff dafür (public right of way (Wikipedia)) mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Das führt z.B. zu Konstruktionen wie bridleway, das in UK ein öffentliches Wegerecht auch auf ansonsten privaten Grund und Boden darstellt. (Entsprechend ist das in UK kein Reitweg sondern standardmäßig für Fußgänger, Radfahrer und Reiter zugelassen.)

Tja, was kann man/du also tun? Es gibt weder ein erkennbares Verbot (z.B. Privat ...) noch eine erkennbare Erlaubnis für irgendeine Verkehrsart.

Wenn du dir einigermaßen sicher bist, dass es sich im konkreten Fall um einen öffentlich nutzbaren Weg (verbrieft oder geduldet) handelt, würde ich deine beiden Beispielwege mit highway=footway taggen. Dieses ggfs. noch um bicycle=unknown ergänzen. Bei nochmal deutlich schmaleren Wegen würde ich highway=path plus foot=yes plus bicycle=unknown verwenden.

Ein abgesenkter Bordstein kann auch heißen, dass Autos (ggfs. auf privater Grundlage) den Weg benutzen dürfen (z.B. für Anlieferung). Damit als Indiz wäre ich also durchaus vorsichtig.

PS:
Unter den Begriffen Wegerecht, Wegefreiheit oder Betretungsrecht findet sich in der deutschen Wikipedia nichts Passendes zu allgemeinen Wegen =/= Straßen in Städten oder Ortschaften.
Das Betretungsrecht von Wäldern wird in Landesgesetzen geregelt und ist bezüglich Radfahrer sehr unterschiedlich gestaltet.
Öffentliche Wege müssten in Kataster-/Liegenschaftskarten eigentlich als eigene Flächen ausgewiesen sein. Aber die dürfen wir im allgemeinen ja nicht nutzen.

Edbert (EvanE)