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Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?


Geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 17. Januar 2013 23:31:10: [flux]

In einem Nachbarthread ist eine interessante Frage aufgetaucht, die mich schon eine Weile beschäftigt: Wenn irgendwo in der Stadt ein Weg langführt, der keine Beschilderung hat und für Autos offensichtlich zu eng ist, darf ich dort mit dem Fahrrad durch?

Ich habe mal Bilder von zwei Beispielen rausgesucht:
Weg 1
Weg 2

Die Frage scheint mir verzwickter, als sie auf den ersten Blick wirkt. Bei meinen Recherchen zu dem Thema habe ich nichts brauchbares gefunden. Die meisten Seiten zu solchen Themen beschäftigen sich mit den blauen Schildern und damit, wie man einen Zwang zur Fahrradwegnutzung umgeht. Bei Weggesetzen habe ich ebenfalls nichts gefunden, es scheint auf den allgemeinen StVO-Paragraphen mit seinem "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen" rauszulaufen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, ist so ein Weg also eine Fahrbahn? Wenn ja, darf man dort nicht auch mit dem Motorrad oder einem superschmalen Auto durch? Hat das Fahrrad in diesem Fall eine rechtliche Sonderstellung gegenüber Kraftfahrzeugen?

Ansonsten bin ich bei der Recherche noch auf Versuche gestoßen, Radfahrer mithilfe von Waldgesetzen auszusperren, die bestimmte Mindestbreiten und Ausbauzustände der befahrbaren Wege vorschreiben. Aber was das für städtische Wege bedeutet, ist mir nicht klar.

In meiner Bekanntschaft kriege ich meistens ein "Klar darf man da langfahren" oder "Auf keinen Fall, ist eindeutig verboten" zu hören, aber begründen konnte mir seine Ansicht noch niemand.

Kann mir jemand einen Tipp geben, in welchen Gesetzen diese Frage geregelt ist? Für das Tagging ist das nämlich recht wichtig.


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