Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?
Geschrieben von _torsten_ (Gast) am 19. Januar 2013 20:32:09: [flux]
Als Antwort auf:
Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?
geschrieben von
MetiorErgoSum
(Gast)
am
17. Januar 2013 23:31:
MasiMaster wrote:
...
Ich sehe einen beliebigen Weg (highway=path), der augenscheinlich für den Fußgängerverkehr (inc. Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl) angelegt worden ist, also mach ich daraus ein highway=footway.
...
Woran machst du fest, dass dieser Weg augenscheinlich für den Fußgängerverkehr angelegt wurde? Wenn dies so wäre, dann würde entweder ein Zeichen 239 für Gehweg bzw. 240 für Geh-/Radweg oder aber ein Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art dort stehen. Das kann man aber auf den Bilder nicht sehen. Also definitiv kein highway=footway oder highway=cycleway.
Highway=path könnte man akzeptieren. Auf dem Bild 1 kann man aufgrund der Betonpflastersteine, welche Abmessung von 20x10 cm haben, eine Breite von 2,00 m ermitteln. Da passen zweispurige Kraftfahrzeuge durch, einige zumindest. Da aber auch kein Zeichen 250 o dgl. zu erkennen ist, gibt´s kein Verbot für Kraftfahrzeuge. Und ein abgesenkter Bord beudetet auch kein Einfahrtverbot. Folglich kein highway=path. Dass da kein LKW durchpasst, ist aufgrund der Breite klar. Der LKW-Verkehr wird durch die Angabe von width=2.0 ausgeschlossen.
So lande ich wieder bei meiner Definition aus Post #11. 😉