Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?
Geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 18. Januar 2013 16:05:47: [flux]
Als Antwort auf:
Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?
geschrieben von
MetiorErgoSum
(Gast)
am
17. Januar 2013 23:31:
opasto wrote:
Siehe z.B für Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q … GBW1992pP5
...
Danke, das Stichwort "Widmung" ist ein nützlicher Hinweis. Im bayerischen Straßen- und Wegegesetz habe bei der Suche nach diesem Begriff eine analoge Stelle gefunden:
(1) Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
(2) Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde, für Staatsstraßen von der obersten Straßenbaubehörde verfügt;
Das bedeutet, dass es irgendwo einen Verwaltungakt gibt, der über die Frage Auskunft gibt, für welche Nutzung der Weg vorgesehen ist. Üblicherweise müsste also die örtliche Straßenbaubehörde/der Gemeindebauhof o.ä. Bescheid wissen.
Dem Radfahrer, der an dieser Stelle steht, hilft das natürlich nicht weiter, aber für einen Mapper wäre es ja ein Ansatzpunkt für Recherchen.
Nachtrag:
Hier habe ich ein Beispiel gefunden, wie eine solche Widmung aussieht. Dort ist angegeben, ob der Weg als Rad- und/oder Fußweg oder als Straße (keine Widmungsbeschränkung) eingestuft ist.