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Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?


Geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 18. Januar 2013 16:05:47: [flux]

Als Antwort auf: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren? geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 17. Januar 2013 23:31:

opasto wrote:

Siehe z.B für Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q … GBW1992pP5
...

Danke, das Stichwort "Widmung" ist ein nützlicher Hinweis. Im bayerischen Straßen- und Wegegesetz habe bei der Suche nach diesem Begriff eine analoge Stelle gefunden:

(1) Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

(2) Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde, für Staatsstraßen von der obersten Straßenbaubehörde verfügt;

Das bedeutet, dass es irgendwo einen Verwaltungakt gibt, der über die Frage Auskunft gibt, für welche Nutzung der Weg vorgesehen ist. Üblicherweise müsste also die örtliche Straßenbaubehörde/der Gemeindebauhof o.ä. Bescheid wissen.

Dem Radfahrer, der an dieser Stelle steht, hilft das natürlich nicht weiter, aber für einen Mapper wäre es ja ein Ansatzpunkt für Recherchen.

Nachtrag:

Hier habe ich ein Beispiel gefunden, wie eine solche Widmung aussieht. Dort ist angegeben, ob der Weg als Rad- und/oder Fußweg oder als Straße (keine Widmungsbeschränkung) eingestuft ist.