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Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?


Geschrieben von Radeln (Gast) am 18. Januar 2013 17:16:56: [flux]

Als Antwort auf: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren? geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 17. Januar 2013 23:31:

MetiorErgoSum wrote:

opasto wrote:

Siehe z.B für Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q … GBW1992pP5
...

Danke, das Stichwort "Widmung" ist ein nützlicher Hinweis. Im bayerischen Straßen- und Wegegesetz habe bei der Suche nach diesem Begriff eine analoge Stelle gefunden:

(1) Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

(2) Die Widmung wird von der Straßenbaubehörde, für Staatsstraßen von der obersten Straßenbaubehörde verfügt;

Das bedeutet, dass es irgendwo einen Verwaltungakt gibt, der über die Frage Auskunft gibt, für welche Nutzung der Weg vorgesehen ist. Üblicherweise müsste also die örtliche Straßenbaubehörde/der Gemeindebauhof o.ä. Bescheid wissen.

Dem Radfahrer, der an dieser Stelle steht, hilft das natürlich nicht weiter, aber für einen Mapper wäre es ja ein Ansatzpunkt für Recherchen.

Da stehen keine Schilder. Was soll dann das ganze Hin und Her?
Widmung oder nicht, egal.
Außerdem denke ich, dass an einem Weg der gewidmet wurde, zuvor zumindest Privatweg o.ä. stand.