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Re: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren?


Geschrieben von opasto (Gast) am 18. Januar 2013 17:19:00: [flux]

Als Antwort auf: Verkehrsrechtliche Frage: Wo darf man mit dem Fahrrad fahren? geschrieben von MetiorErgoSum (Gast) am 17. Januar 2013 23:31:

reneman wrote:

Die OSM-Karte schafft (ebenso wie jede ander normale Karte) keine Rechte. Sie ist für den Benutzer ein Hilfsmittel zur Orientierung. Daher kann sich auch kein Radfahrer hinstellen "Das ist in meiner Karte so eingemalt". Die einzigen "Karten" die dieses Recht haben, sind die der öffentlichen Ämter/Gemeinden: Grundbuch, usw. 🙂

Diese Aussage ist vollkommen richtig. Dennoch würde ich davon abraten, einen Weg, welcher ein Privatweg sein könnte, als Radweg einzustufen.
Ich nehme mal an, ich sei auf solch einem Weg mit 12 km/h mit dem Rad unterwegs, dann springe 1 m vor mir ein Kind hinter einem Busch hervor und es kommt zum Unfall. Ich würde sicherlich schadenersatzpflichtig, eventuell auch bestraft. Zu meiner Verteidigung würde ich allerdings angeben, ich hätte angenommen, dies sei ein Radweg und da hätte ich mit einem Kind so kurz vor mir nicht rechnen müssen. Auch wenn dies mir gegenüber nicht akzeptiert würde, so könnte ich doch versuchen, den Verursacher der falschen Einstufung festzustellen und ihn auf die Übernahme eines Teils des Schadens zu verklagen, mit dem Argument, er würde eine Mitschuld an dem Unfall tragen. Ich bin mir nicht sicher, wie irgend ein Amtsrichter hier entscheiden würde.
Ich hoffe aber, dieser Fall bleibt theoretisch.

Und die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ergibt sich aus der StVo und bedarf daher keiner zusätzlichen Kennzeichnung

Dem ersten Satzteil stimme ich zu, dem zweiten nicht: Welche Rücksicht von mir verlangt werden kann, hängt doch auch davon ab, was für eine Strasse/Weg dies ist, d.h wie der Weg gekennzeichnet ist.