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Re: Nutzung des NRW-Atlas für OpenStreetMap-Zwecke


Geschrieben von seichter (Gast) am 17. Oktober 2013 19:04:42: [flux]

Als Antwort auf: Nutzung des NRW-Atlas für OpenStreetMap-Zwecke geschrieben von DD1GJ (Gast) am 17. Oktober 2013 08:06:

Nakaner wrote:

DD1GJ schrieb:

Für das ALK und sonstigen Karten gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie bei MAPS4BW, insbesondere bei Feld- und Waldwegen.

... und auch allgemein bei Gebäudegrundrissen (gerade eben im MAPS4BW-Artikel im Wiki ergänzt). Nicht immer wird ein Gebäude eingemessen und ins Liegenschaftskataster aufgenommen. Meistens verzichtet der Eigentümer pflichtwidrig darauf, einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. das Vermessungsamt mit der Gebäudeaufnahme zu beauftragen. Manchmal wird dann das Vermessungsamt (in machen Bundesländern auch der ÖbVI) von Amts wegen tätig und schickt dem Eigentümer einen Gebührenbescheid. Ist das Gebäude jedoch sehr alt, sehr klein oder sehr günstig (Errichtungskosten), muss man das Gebäude gar nicht ins Liegenschaftskataster aufnehmen.

+1: Die amtlichen Karten kann man nicht bedenkenlos abzeichnen.
Trotzdem: Die meisten Gebäudeumrisse (letztlich aus Kataster) sind das genaueste (zusammen mit Aerowest), was man an Georeferenzierung für OSM verwenden darf.
Andere Quellen (Bing etc) zusätzlich als Plausibiltätskontrolle zu verwenden, ist immer eine gute Idee, da Aktualität, Auflösung oder Sichtbarkeit (Belaubung, Schatten) mal da und mal dort besser sind und das sich auch gelegentlich durch neue Daten ändert.
Ich schalte da nicht selten zwischen mehreren Hintergrundlayern hin und her (Überblenden geht auch).