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Nutzung des NRW-Atlas für OpenStreetMap-Zwecke


Geschrieben von DD1GJ (Gast) am 17. Oktober 2013 08:06:03: [flux]

Hallo,

ich wurde vor einem Monat von Gregor angeschrieben, der eine Frage zur Nutzung der WMS-Dienste des neuen NRW-Atlas als Mapping-Vorlage hatte. Aufgrund der üblichen, von uns nicht erfüllbaren Formulierungen mit der Namensnennung im optischen Zusammenhang habe ich eine entsprechende Anfrage an die zuständige Bezirksregierung Köln gestellt. Hier die Antwort:

Hinweis: das unten öfters vorkommende Wort "meiner" bezieht sich auf den Datenbestand des Geodatenzentrums

GDI Bezirksregierung Köln wrote:

Seit ca. April 2013 werden die WMS-Darstellungsdienste des NRW-Atlas mit dem Ziel der Förderung der Verbreitung der amtlichen Geobasisdaten zur uneingeschränkten Nutzung für private, kommerzielle, behördliche, interne und externe Zwecke online zur Verfügung gestellt. Auf den Internetseiten meines Hauses sind die zugehörigen URL-Adressen der verschiedenen Dienste veröffentlicht.

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inte … index.html

Die zeitgemäße Form der Online-Bereitstellung von Daten des amtlichen Vermessungswesens basiert auf dem GeoBasisBNErl NRW (RdErl. d. MIK - 37 - 51.01.01) vom 3.01.2013 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 der VermWertGebO NRW vom 14.01.2013 (www.recht.nrw.de). Die angebotenen Dienste können entgeltleistungsfrei für jede Art von Nutzung von jedermann uneingeschränkt - auch in eigenen Anwendungen oder Portalen - verwendet werden. Dabei sind lediglich Nutzungsrechte einzuhalten, die sich im Wesentlichen auf die Kenntnisnahme von Nutzungsbedingungen (hier insbesondere ein Verbot der Speicherung!) und die Beigabe von Quellenvermerken bei der Präsentation reduzieren.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Gegen die von Ihren "OSM-Mappern" mittels GIS-Editoren beabsichtigten Nutzungen der WMS-Darstellungsdienste des NRW-Atlas zur Lagekontrolle, Qualitätssicherung und zur Ableitung von Geodaten kann ich keine Einwände erkennen. Lediglich das Kopieren meiner Datenbankinhalte - also ein direktes Speichern der aufgerufenen WMS-Darstellungsdienste zur Anlage von Sekundärdatenbeständen - ist bereits urheberrechtlich untersagt.

Wenn Sie - nach Ihren OSM-Mapping-Richtlinien - eine Quellenangabe für die jeweilige Detailinformation (z.B. Zeitpunkt Ihrer Digitalisierung, Quelle der Datenerfassung) verwenden wollen, bleibt es Ihnen unbenommen, eine für Sie sinnvolle Abkürzung für den verwendeten Darstellungsdienst sowie den Dienstbetreiber zu verwenden. Erst bei einer Präsentation bzw. Visualisierung meiner Dienste oder bei deren Einbindung in Portale ist die Beigabe des Quellenvermerks gefordert. Dies sehe ich aufgrund Ihrer Ausführungen aber nicht für gegeben.

Sollten Sie Interesse an weiteren Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens (z.B. Verwaltungsgrenzen, Shape-Formate) haben, stelle ich Ihnen diese gerne auf der Basis einer gebührenpflichtigen Lizenzierung unter Zugrundelegung meiner Nutzungsbedingungen bereit (s. AGNB unter http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inte … e/agb.pdf); allerdings weise ich darauf hin, dass die von Ihnen vorgesehene (Weiter-)Verwendung unter einer Open Database License (ODbL) damit nicht möglich ist.

--

Bezirksregierung Köln
Dezernat 74 - Geodatenzentrum, Geodateninfrastruktur
50606 Köln

Bemerkenswert ist, dass eine Quellenangabe eigentlich nicht erforderlich ist. Ich empfehle, eine kurze Source-Angabe (z.B. DOP40 NRW-Atlas) im Changeset oder am Objekt als "Qualitätssiegel" zu machen.

Einen herzlichen Dank an die Bezirksregierung Köln für die äußerst unbürokratische und großzügige Nutzungserlaubnis und an Gregor, der den Stein ins Rollen gebracht hat.

Viel Spaß
Joachim


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