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EuGH: Amtliche topographische Karten sind Datenbanken


Geschrieben von geow (Gast) am 15. Dezember 2015 21:58:08: [flux]

Was wir immer schon beachtet haben, hat jetzt der Europäische Gerichtshof bestätigt:

Nicht von fremden geschützten Karten abzeichnen!

Aus dem aktuellen Newsletter der Bayerischen Vermessungsverwaltung:

"Topographische Karten sind auch in analoger Form als Datenbanken anzusehen und insofern gegen
unberechtigte Datenentnahme urheberrechtlich geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschieden.

Der Freistaat Bayern hatte gegen einen Verlag geklagt, der Informationen aus Topographischen
Karten des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) digitalisiert und
daraus ohne Lizenzierung der Daten einen Fahrradatlas für Bayern erstellt hatte."

Die komplette Meldung im Newsletter (3 MB, S. 2 unten)
http://vermessung.bayern.de/file/pdf/85 … 4_2015.pdf

Gruß,
geow


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