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Bringt der EuGH die ODbL in die Bredouille?


Geschrieben von TobWen (Gast) am 13. März 2016 11:05:44: [flux]

Liebe Mapper!

Wie die meisten von Euch ja mitbekommen habe, hat der EuGH kürzlich (nach Jaaaahren) bestätigt, dass (topographische) Karten - auch in gedruckter Form - analoge Datenbanken nach §87a (1) UrhG darstellen. Das OLG München hat dies bereits vor Jahren für eine TK25 entschieden, andere Gerichte und einige Publikationen sahen das anders.

Zum Hintergrund: Problem war - ähnlich wie damals bei CC-BY-SA - dass nicht alle gesammelten Daten einer Schöpfungshöhe entsprechen. Einige Gerichte meinten, dass das stumpfe Abdigitalisieren von Luftbildern einfach nicht kreativ genug ist, weil es ja nicht etwas ist, was nur wenige Menschen beherrschen (sonst gäbe es OpenStreetMap vermutlich überhaupt nicht). Aus diesem Grund hat OSM ja damals mit der ODbL die Daten abgesichert. Dies wurde nun für gedruckte Karten bestätigt - die Einführung einer Datenbanklizenz hat also Sinn gemacht.

Da das EuGH die höchste Instanz ist und die Frage vom Bundesgerichtshof (BGH) kam und schlussendlich die Richtline 96/9/EG im UrhG manifestiert sind, ergibt sich ein Problem für die ODbL.

Die ODbL kennt drei Arten von Dingen, die man aus den OSM-Daten machen kann (öffentlich oder nichtöffentlich lasse ich jetzt mal weg):
1. eine abgeleitete Datenbank (derived database): z.B. eine osm2pgsql-Datenbank
2. eine Sammeldatenbank (collective database): OSM-Daten in einer Tabelle, properitäre Daten ein einer anderen Tabelle
3. ein Produkt (produced work): eine gedruckte Karte, ein T-Shirt oder ein Tattoo.

Gemäß Interpretation in den OSMF Community Guidelines, handelt es sich bei einer gedruckten Karte um ein "produced work". Problem ist nun aber, dass unser höhstes Gericht entschieden hat, dass (topographische Karten) nun auch Datenbanken sind und zwar genau in dem Sinne, in dem es die ODbL schützen will. Huch. Verdammt.

Hier die Definition aus der ODbL:

“Produced Work” – a work (such as an image, audiovisual material, text, or sounds) resulting from using the whole or a Substantial part of the Contents (via a search or other query) from this Database, a Derivative Database, or this Database as part of a Collective Database.

Meiner Meinung nach muss die ODbL an einer Stelle nachbearbeitet werden.

Grüße
Tobias

Nachtrag:
Ich habe die inoffizielle deutsche Übersetzung an dieser Stelle nicht eingepfügt, da diese von einem "Werk" spricht. Der Begriff "Werk" ist im deutschen Urheberrecht jedoch mit einer Schöpfungshöhe versehen. Die reine Darstellung von OpenStreetMap-Daten würde sicherlich nicht Charakter eines Werkes entsprechen, ein stilisiertes Tattoo wohl eher. Darüberhinaus gibt es aber den Begriff eines "Datenbankwerks". Das Datenbankwerk wurde ebenfalls von der ODbL nicht beachtet, sondern nur indirekt in den OSMF Community Guidelines behandelt - es soll aber nicht Bestandteil dieser Diskussion werden.


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