x

Re: Einbahnstr. vs. Straßenabschnitt mit Verkehrsteilern+Richtungsfahrbahn


Geschrieben von Mueck (Gast) am 24. September 2016 21:01:07: [flux]

Als Antwort auf: Einbahnstr. vs. Straßenabschnitt mit Verkehrsteilern+Richtungsfahrbahn geschrieben von HalverHahn (Gast) am 31. August 2016 13:31:

Relevant für die Richtungsfrage bei straßenbegleitenden Radwegen ist alleine der Absatz 4 des § 2 StVO und die Beschilderung vor Ort.
Radwege, die nicht zu einer Straße gehören, also eigenständig geführt sind, dürfen natürlich als Default in beide Richtungen befahren werden, wenn keine Schilder anderes sagen.
Ein Fluss ersetzt die Straße NICHT beim Kriterium "straßenbegleitend" ;-)