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Maxspeed=walk bei freigegebenen Fußwegen/Fußgängerzonen in D


Geschrieben von Jojo4u (Gast) am 17. April 2017 20:49:51: [flux]

Graf Westerholt hat in seinem umfangreichen Vorschlagskatalog auch das Thema maxspeed auf für Radfahrer freigegebene Fußwege/Fußgängerzonen angesprochen.

Graf Westerholt wrote:

Bei der Zeichenkombination 239 (nur Fußgänger) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fahrradfahrer frei) dürfen Fahrradfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren (gilt auch für Fußgängerzonen mit Fahrradfahrer frei), was getaggt werden sollte, damit Routenplaner das berücksichtigen können.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:maxspeed=walk

Natürlich muss ein Routenplaner mit einem Wert rechnen, um zu bestimmen, ob es schneller ist, mit Schrittgeschwindigkeit einen kürzeren Weg oder einen längeren Weg, auf dem man schneller fahren darf, zu nehmen, den könnte man im Routenplaner individuell einstellen (ob die Lösung optimal ist, weiß ich nicht, aber dass der Routenplaner annimmt, auf einem Fußweg mit 30km/h fahren zu dürfen, ist schlechter).

Prüfen wir kurz ob Schrittgeschwindkeit bei "Zeichen 239 und 1022-10" aka "Gehweg, Radfahrer frei" auch zutrifft:
1.StVO Anlage 2:2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
-> Das gilt also bei allen "... frei", nicht nur für Radfahrer

2. Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 2016: 141196 Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) *) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 146 BKat

3. In der Verordnung zu StVO Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit festgehalten.

Aus einem anderen Thread ein paar Argumente contra:

Erstens: Das mit der "Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben" ist wie so oft beim Radfahren Auslegungssache, die Niedersachsen haben da ihre Interpretation: http://itstartedwithafight.de/2014/03/1 … ersachsen/
-> Die Niedersachsen stehen damit ziemlich allein da. Es ist zwar selten dämlich ein Semikolon zu verwenden, aber sowohl der Bußgeldkatalog als auch die Begründung erläutern es noch einmal.
Zweitens: Schrittgeschwindigkeit ist schlecht definiert (4-15 km/h): https://de.wikipedia.org/wiki/Schritttempo
-> Ja, aber dafür haben wir maxspeed=walk. Maxspeed=walk ist bei jeder Routerinterpretation immer geringer als kein maxspeed.
Drittens: Mit 15km/h wird auf freigegeben Gehwegen in der Realität schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren ("Gehweg / Radfahrer frei" hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gehweg#Ra … _Gehwegen), ein Router mit 10 km/h würde also die Realität nur unzureichend wiedergeben.
-> Das ist Aufgabe der Router.

Vorschlag: Bei allen Wegen welche mit Zeichen 239 (Gehweg) und 242 (Fußgängerzone) beschildert sind, und mit Zusatzzeichen für Fahrzeuge freigeben sind, in der Wiki-Dokumentation für Deutschland ein maxspeed=walk vorschlagen.
Seiten:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE: … _kartieren (Radfahrer)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Att … 1020-30.29 (Anlieger, Radfahrer, Lieferverkehr frei)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE: … eutschland (bei Zeichen 239, 242 als Hinweis bei Freigabe)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE: … pedestrian
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE: … %3Dfootway


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