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DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum


Geschrieben von hsimpson (Gast) am 10. Mai 2018 01:06:33: [flux]

Tag zusammen!

Die DSGVO war ja hier schon mal Thema, dennoch will ich hier zuerst nochmal sagen worum es genau geht:

Die DatenSchutzGrundVerOrdnung der EU tritt am 25.5.18 in Deutschland in Kraft und regelt u.a. die rechtliche Situation Bildaufnahmen im öffentlichen Raum neu. Das bisher gültige Kunsturhebergesetz existiert zwar weiterhin, bei Wiedersprüchen gilt jedoch alleine die DSGVO.

Jetzt zum Problem:

Soweit ich das Thema bisher überblicke, ist es nach der DSGVO nicht mehr zulässig, im öffentlichen Raum Bilder von Personen aufzunehmen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das gilt selbst dann, wenn die Personen nur ganz nebenbei im Bild sind.

Das hat direkte Auswirkungen auf die Aufnahmen, die viele hier für die Mappingaktivitäten erstellen und eventuell später zu Mapillary o.ä. hochladen. Sobald hier Menschen durchs Bild laufen, macht sich der Fotograph im Zweifel strafbar (sic!), wenn er auf den Auslöser drückt!

Dazu gibt es natürlich einige Außnahmen, von denen vor allem die letzten beiden für uns von Interesse sind:

Art. 6 DSGVO
Abs. 1

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

[...]

(e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Ob die Aufnahme von Fotos für die Erfassung von Daten bei OSM ein berechtigtes Interesse ist, das nicht von den Interessen oder Grundrechten der betroffenen Personen überwogen wird, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln.

Eine weitere Ausnahme ist nach §18, wenn die Bilder ausschließlich privater Natur sind, was aber auf Aufnahmen für OSM definitiv nicht zutrifft.

Ebenfalls interessant sein könnte für uns der Erwägungsgrund 26 "Keine Anwendung auf anonymisierte Daten":

Die Grundsätze des Datenschutzes sollten für alle Informationen gelten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Einer Pseudonymisierung unterzogene personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, sollten als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden. Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Diese Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke.

Jedoch dürfte nach §4 bereits das Fotografieren an sich ein "Erheben persönlicher Daten" sein:

Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1.: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

2.:„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

[...]

Fotografieren von Menschen muss also als das Erfassen und Sperichern der physischen Identität einer natürlichen Person angesehen werden und ist daher per se verboten, da man nicht direkt beim Vorgang des Fotografierens eine anonymisierung vornehmen kann, ohne das Bild in Klarform gespeichert zu haben.

Die DSGVO gibt es hier im ganzen zu lesen: https://dsgvo-gesetz.de

Eine Zusammenfassung zu dem Thema gibt es u.a. vonseiten der Trainspotter (natürlich nicht ganz Emotionsfrei), die naturgemäß ähnliche Probleme mit der DSGVO haben werden wie wir: https://www.youtube.com/watch?v=JnHytmg_DNo&t=422s

Ich kann daher derzeit nur dazu raten, ab dem 25.5. erstmal keine neue Mappilary-Aufnahmen zu erstellen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Das könnte sonst sehr böse enden, zumal hier ja einige Mapper unter ihrem Klarnamen auftreten.

Gibt es die Möglichkeit einer weiteren Einschätzung zur DSGVO von Seiten der OSM-Foundation, o.ä.? Das wäre in dem Falle sicherlich sehr hilfreich!

Viele Grüße


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