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Zeitliche Begrenztes Verbot für motorisierte Kraftfahrzeuge


Geschrieben von blaubaer11 (Gast) am 16. März 2020 19:11:19: [flux]

Hallo,
an einer Straße über die zu Frühjahresbeginn Kröten wandern hängt das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz 15.02 - 30.04 19 - 6 h. Das Krötenschild (101 mit Sondersymbol "Kröte") hängt dort nicht.
Wie taggt man so etwas, so dass auch Routingprogramme / Navi´s diese temporären Sperrungen berücksichtigen?
Zusätzlich zu den Schildern sind auch Schranken angebracht welche zu diesem Zeiten herunter geklappt werden. Die Schranken sind getaggt, die Sperrzeiten nicht.

Gruß
Blaubär


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