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Amtlichen Karten: UNBEDINGT nur mit Luftbild abzeichnen!


Geschrieben von TobWen (Gast) am 13. März 2016 10:29:25: [flux]

Liebe Mapper,

ich habe schon mehrmals auf die Probleme hingewiesen, die mit dem massenhaften, automatischen Abtracen der ALKIS-Gebäude in Nordrhein-Westfalen viele Fehler in die Datenbank übertragen werden. Neben topologischen Fehlern sind dies neuerdings auch topographische bzw. inhaltliche Fehler, denn die ALKIS-Daten sind NICHT perfekt.

Für einen Kunden habe ich vor kurzem eine Anwendung geschrieben, welche multitemporale Luftbilder mit ALKIS- und OSM-Gebäuden verschneidet und Veränderungen überprüft. Hierbei ist mir unter anderem diese Geometrie aufgefallen: http://www.openstreetmap.org/way/205085996 (https://de.wikipedia.org/wiki/Haus_Hagenbeck)

Dieses Gebäude wurde bereits in den 1970er Jahren (nachweisbar über ein Luftbild) zurückgebaut. Seitdem liegt es in den amtlichen falsch herum (siehe unten) und wurde von den Mappern auch falsch abdigitalisiert. Ich gehe daher davon aus, dass jemand hier die ALKIS-Gebäude in NRW abdigitalisiert und sich nicht die Mühe gemacht hat, mal auf ein Luftbild zu schauen. Mir ist ja bereits damals schon aufgefallen, dass vollkommen ortsfremde Mapper massenhaft Regional abklicken und einpflegen. Sieht man wunderbar daran, wenn die Straßen nicht zu den Gebäude passen und plötzlich die Gebäude ohne sonstige Attribute drin sind. Ganz schlimm sind die ganzen Nebengebäude, die auch als "building=yes" getaggt sind.

Hier ein paar Infos zu den Gebäudenaus ALKIS:
1. Die Pflicht, Gebäude einzumessen und diese zu melden besteht erst seit den 1970er Jahren (1972?). Das heißt, die Daten davor sind unscharf und großteils im Original-ALKIS-Datensatz auch so markiert - den seht ihr im WMS nicht.
2. In NRW darf die katasterführende Behörde bestimmen, wann ein Gebäude eingemessen wird. Das schwankt zwischen wenigen Monaten bis zu vier Jahren.
3. (Nicht nur) In NRW darf ohne Bebauungsplan gebaut werden, wenn die städtebaulichen Gegebenheiten dies zulassen.
4. Wird ein Gebäude abgerissen, muss die katasterführende Stelle nicht informiert werden.
5. Betrift Neu- und Umbau: Das Bauamt muss nicht mit dem Katasteramt verbunden sein und selbst wenn es ein Bauamt gibt, heißt das noch lange nicht, dass es auch ein Katasteramt ist. Oft handelt es sich nur um eine Außenstelle, die gar nicht in den Daten rumwurschteln darf.

Also: Wenn ihr schon die Katasterkarten abzeichnet, dann prüft das doch bitte gegen das aktuelle Luftbild.

LG
Tobias


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