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Vorschläge (2):

Ich habe einige Kunden aus dem Rasputin-Angebot herausgegriffen und kann Ihnen an dieser Stelle wertvolle Tips geben, wie Sie dieses Gesocks mit rechtlichen Mitteln bekämpfen können (mit meiner gebührenpflichtigen Hilfe natürlich):

Gehirnchirurg Dr. Peter Brot
Ich habe so meine Zweifel, ob die Universität Bouvet Island, an der Herr Dr. Brot studiert haben will, überhaupt existiert. Insofern zieht schon mal § 132a (Mißbrauch von Titeln). Seine Behandlungsmethode fällt unter § 224 StGB (schwere Körperverletzung).
Dr. Brots Homepage
Eberhard Khan-LaTour
Ich sehe es so, dass das Verkaufen von Fäkalien als Kunst unter §263 StGB (Betrug) fällt. Mein Tip: Kaufen Sie ihm einen seiner lächerlichen Kothaufen ab und verklagen Sie ihn dann. Erzeugung von Ekel kann auch unter § 223 StGB (Körperverletzung) fallen.
Homepage Art unlimited
Alfonzo Bizarre
Der angebliche Gründer von Rasputin ist - auch wenn er es abstreitet - für den ganzen Mist mitverantwortlich, der unter dieser Domain gehostet wird. Über § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) bekommen wir den Knaben auf jeden Fall dran!
Alfonzo Bizarres Homepage
Christen-Front für Tugend, Sitte und Moral
Ich verstehe es nicht! Schon mindestens zwanzigmal habe ich diesen Verein beim Verfassungsschutz denunziert, und der Dreck ist immer noch online. Da ist wahrscheinlich nichts zu machen, aber einen anonymen Drohbrief setze ich Ihnen gern auf!
Christen-Front Hauptseite
Ferdinand Schratmannsdörffer
Vor geraumer Zeit hat es schon einmal einen dilettantischen Versuch gegeben, ihn wegen § 130 (Volksverhetzung) anzuschwärzen. Hätte die betreffende Dame sich an mich gewandt, wäre das nicht im Sande verlaufen!
Ferdis No Sex-Homepage
Hitman AG
Völlig geschmacklose Seite! Leider ist Geschmacklosigkeit noch nicht strafbar. Bisherige Verbots-Initiativen, etwa nach § 26 StGB (Anstiftung zu einem Verbrechen), zeigten keinen Erfolg. Man könnte es mal mit § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) versuchen.
Hitman Homepage
General Niklas von Rauffenburg
Auch wenn sich Herr von Rauffenburg alle Mühe gibt, auf seiner Seite juristische Bedenken zu zerstreuen, ist das kein Freibrief dafür, eine Söldnerarmee aufzustellen. In Anwendung kommen: Art. 26 GG (Verbot des Angriffskrieges), dazu §§ 80, 80a und 109h StGB.
Die Kill USA-Homepage
Satan's Palace
Es addieren sich Verstöße gegen: §§ 116 bis 119 OWiG (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung), § 16a OWVO (Verunstaltung von geschütztem Kulturgut), das halbe BtMG (Betäubungsmittelgesetz) und § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses).
Satan's Palace
Institut für angewandte Lebensmittelforschung
Reine Panikmache - völlig haltlose Thesen! Wie üblich Störung der öffentlichen Ruhe usw. Man könnte es auch einmal mit § 312 StBG (Herbeiführen einer lebensgefährdenden Überschwemmung) versuchen. Ergibt zwar keinen Sinn, ist aber mal was anderes.
Zur I.F.A.L.F.-Homepage
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