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Vorschläge:

Sie haben sich also entschlossen, einen oder mehrere der Rasputin-Kunden - nachfolgend Zielobjekt genannt - zu verklagen. Das ist gut. Natürlich wissen Sie jetzt nicht, wie man das macht. Ich schon.

Prinzipiell gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Wir konstruieren irgendeinen willkürlichen Straftatbestand aus dem StGB (Strafgesetzbuch) zusammen.
  2. Wenn das nicht möglich ist, schauen wir mal, ob wir dem Zielobjekt nicht auch ein fettes Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) reinwürgen können.
  3. Geht auch das nicht, können wir immer noch eine anonyme Notiz ans Finanzamt schicken, wir hätten den Verdacht, das Zielobjekt hinterziehe Steuern.

All dies kann ich für Sie übernehmen.

Natürlich können Sie auch selbst das StGB zur Hand nehmen und das Zielobjekt wahllos wegen § 227 (Beteiligung an einer Schlägerei) oder § 311a (Missbrauch ionisierender Strahlen) anzeigen. Aber das hat wenig Aussicht auf Erfolg.

Gegen ein kleines Honorar übernehme ich dagegen für Sie:

  1. Abfassung einer anonymen Drohschrift,
  2. anonyme Anzeige bei einer x-beliebigen Polizeidienststelle,
  3. Denunziation bei Verfassungsschutz und anderen geeigneten Behörden,
  4. wenn nötig Durchführung einer offiziellen Klage bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Sie wollen mehr wissen? Gut!

Hier holen Sie sich weitere Anregungen!

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