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Kommentar zu den Lizenzdiskussionen


Geschrieben von TobWen (Gast) am 28. August 2010 03:17:00: [flux]

Hallo Forenleser,

angeregt durch einen Post des Users "aighes" und die Lizenzdiskussionen der letzten Zeit, möchte meine Gedanken zu dem Thema niederschreiben. Ich bin kein Jurist, habe mich aber für diverse Diskussionen mit der Thematik auseinander gesetzt:

Die OpenStreetMap-Datenbank ist eine Datenbank nach der sog. EU-Datenbankrichtlinie; diese muss auf lange Sicht in allen europäischen Staaten Einzug finden, so auch im deutschen Urheberrechtsgesetz. In dieser Datenbank befinden sich - möglicherweise - geschützte Elemente. Wieso ich "möglichweise" schreibe, möchte ich an dieser Stelle nicht näher ausführen, da es mit der aktuellen Diskussion nichts zu tun hat.

Die Benutzer stellen ihre Elemente unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 in die Datenbank. Diese Lizenz beschränkt sich allerdings auf den Schutz nach § 2 UrhG, nicht jedoch § 87a Abs. 1 (ebenda). Eine Datenbank hat einen Hersteller nach § 87a Abs. 2 UrhG, welcher nach § 87b (ebenda) das alleinige Recht an Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe hat.

Die Frage ist also, wer in unserem Fall als Hersteller zu sehen ist. Nehmen wir mal an, es ist der Herausgeber, also die OSM-Foundation. Dann hat sie die Rechte nach § 87b UrhG. Aber huch, die CC-BY-SA deckt ja gar keine Datenbanken, sondern nur die Elemente ab - was nun?

Da kommt die ODbL ins Spiel - es ist eine Lizenz für die Datenbank, also das Paket um die Daten rum und regelt, was mit der Datenbank und den Elementen darin gemacht werden darf. Im Endeffekt kann die Datenbank unter ODbL stehen und die Elemente darin weiterhin unter CC-BY-SA oder unter der vorgeschlagenen DbCL 1.0 oder sogar unter Public Domain (PD, siehe unten).

Momentan ist die Lage also, dass die Datenbank unter "gar keiner" Lizenz steht, sondern - wie gesagt- nur die Elemente darin. Die CC-BY-SA wurde daher analog auf die Datenbank angewendet, was aber mit steigender Bedeutung des Projekts rechtlich wacklig wird. Die neuen Lizenzen sollen dem Benutzer Rechtssicherheit geben.

Ein Fork der CC-BY-SA müsste also unbedingt einen Datenbankteil mit klaren Titeln beinhalten. PD ist in Deutschland (und vermutlich auch in anderen EU-Staaten) in der amerikanischen Form, bis auf die Ausnahme "Amtliche Werke" nach § 5 UrhG, nicht möglich. Es gibt jedoch die Möglichkeit ein Nutzungsrecht für Jedermann auszusprechen und auf die Nennung des Urhebers und sonstige Ansprüche zu verzichten - aber auch dies ist nicht zu 100% möglich.

Ich selbst favorisiere eine Lizenz, die ähnlich der PD ist, jedoch einen Quellzwang voraussetzt. Das heißt, die Daten dürfen uneingeschränkt verwendet werden, jedoch muss OpenStreetMap im Impressum genannt werden: "basierend auf OSM" oder "ergänzt durch OSM". Da ich in der wissenschaftlichen Sparte tätig bin, ist dies für mich Gang und Gäbe und eigentlich auch nicht zuviel verlangt :-)

Viele Grüße
Tobias


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