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Die Sache mit der durchgezogenen (Doppel-)Linie


Geschrieben von hurdygurdyman (Gast) am 29. Oktober 2012 13:24:41: [flux]

Angeregt durch die Diskussion http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=17992 und andere, wollte ich der Sache mit der hier allgemein verbreiteten Meinung auf den Grund gehen, wonach die Doppellinie einer baulichen Trennung entspricht, um so eine andere Höchstgeschwindigkeit zu ermöglichen.
Nach allen möglichen Diskussionsforen, die aber nichts brachten, habe ich mich mal an den Gesetzestext gemacht. Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit wird in StVO §3 (3) 2.c) geregelt.
http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/3-geschwindigkeit

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Grundlage für die Anbringung von Straßenmarkierungen ist StVO §41 (1)

http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/41 … iftzeichen

Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

Die durchgezogenen Linie und ihre Verwendung regelt StVO Anlage 2, Abschnitt 9, lfd. Nr. 68

Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Zeichen 295
Sie besteht aus einer durchgehenden Linie.

Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.
Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.
Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Die durchgehende Linie kann auch Fahrbahnbegrenzung sein. Dann soll sie den Fahrbahnrand deutlich erkennbar machen. Bleibt rechts von ihr ausreichender Straßenraum frei (befestigter Seitenstreifen), so ordnet sie an:
- landwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren,
- links von ihr darf nicht gehalten werden.

Demnach kann die Fahrstreifenbegrenzung aus einer Doppellinie bestehen.

Wann Zeichen 295 als Doppellinie auszubilden ist, regelt die VwV-StVO

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/par … oppellinie :

... Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden. Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen je Richtung ist das Zeichen nur dann anzuordnen, wenn das Befahren des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann. In diesen Fällen soll zuvor eine Leitlinie von ausreichender Länge angeordnet werden, deren Striche länger sein müssen als ihre Lücken (Warnlinie). Die durchgehende Linie ist dort zu unterbrechen, wo das Linksab- und -einbiegen zugelassen werden soll. Soll das Linksab- oder einbiegen nur aus einer Fahrtrichtung zugelassen werden, ist an diesen Stellen die einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296) anzuordnen.

Also soll die Doppellinie in der Regel verwendet werden, wenn die Straßen mehr als einen Fahrstreifen je Richtung ausweisen.

Mein Fazit:
Die Höchstgeschwindigkeit > 100 km/h ist nicht von der Ausbildung der Doppellinie abhängig, sondern von dem Vorhandensein mindestens zweier Fahrbahnen je Fahrtrichtung. Die Bedeutung der Doppellinie unterscheidet sich nicht von der einer durchgezogenen Linie als Fahrbahntrennung zum gegenläufigen Verkehr.

Und nun steche ich in das Wespennest:
Die bisherige Unterscheidung zwischen einfacher und doppelter Fahrbahnbegrenzung in OSM ist zumindest in Deutschland falsch. Was hindert uns also daran, auch im Zusammenhang mit der Erfassung nach http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Lanes durch einfache Linie oder Sperrflächen als Fahrbahnbegrenzung getrennte Fahrbahnen auch getrennt als oneway=yes zu erfassen?

Google macht es übrigens auch 😉
http://osm.clapps.net/?ll=48.061231,7.812181&z=18
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