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Gründe für und gegen die ODbL-Lizenz


Geschrieben von FK270673 (Gast) am 22. August 2010 20:18:29: [flux]

In der bisherigen Diskussion gibt es viele Falschinformationen und wenige vernünftige Sachargumente. Deshalb versuche ich einfach mal, diese Sachargumente zusammenzufassen:

Die CC-by-sa-Lizenz wurde mit der Absicht eingeführt, alle mit Hilfe der OSM-Datenbank produzierten Werke unter die gleiche Lizenz zu stellen.

Die ODbL-Lizenz ist etwas großzügiger als die CC-by-sa-Lizenz, was die Lizenzierung der produzierten Werke betrifft. Produzierte Werke können urheberrechtlich geschützt und mit DRM (Digital Rights Management) versehen werden. Das hat den Vorteil, dass die von uns, u.a. auch von mir, eingegebenen OSM-Daten die Geodaten anderer Anbieter aus dem Markt drängen können.

Welchen Nachteil hat die ODbL? Wir haben keinen Anspruch mehr darauf, ALLE aus OSM abgeleiteten Produkte kostenfrei und ohne technische Beschränkungen zu nutzen. Es wird kostenfreie und kostenpflichtige Produkte geben. Tendenziell werden kostenfreie Produkte beliebter sein und es ist noch nicht absehbar, ob sich kostenpflichtige Produkte überhaupt am Markt durchsetzen werden. Es besteht aber auch zumindest theoretisch die Gefahr, dass kostenlose Produkte vom Markt verschwinden, weil niemand mehr Lust hat, Ressourcen für eine kostenlose ÖPNV-Karte oder ähnliches zur Verfügung zu stellen.

Mir persönlich ist es egal, ob meine Daten kommerziell oder nichtkommerziell genutzt werden. Im Zweifelsfall werde ich kostenfreie Produkte nutzen und viele andere denken wahrscheinlich genauso. Deshalb gibt es bereits 388 Mapper, die sich für Public Domain, aber nur 9 Mapper, die sich im Wiki ausdrücklich gegen die ODbL entschieden haben:
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Cate … lic_domain
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Cate … cting_ODbL

Die Einführung des Mehrheitsprinzips ist der wohl wichtigste und umstrittenste Punkt in den neuen Contributer Terms. Künftig entscheidet eine Mehrheit über die Lizenz, und der einzelne Mapper wird sich dieser Mehrheitsentscheidung beugen müssen. Mindestanforderungen und Wahlfrist sind vielleicht etwas streng formuliert - man könnte auch etwas großzügiger sein und die Wahlfrist auf sechs bis acht Wochen verlängern.

Die OSMF erhält das Recht, im Namen aller Mapper eine verbindliche Erlaubnis zur Nutzung der Kartendaten zu erteilen. Es gibt dann für Geodatennutzer nur noch einen einzigen Ansprechpartner. Der einzelne Mapper verzichtet das Recht, andere Geodatennutzer wegen Nichteinhaltung der Lizenzbestimmungen zu verklagen. Mal ehrlich: Wie oft haben wir im Forum darüber diskutiert, Anwender von OSM-Karten zu verklagen? So etwas schreckt Kartennutzer natürlich ab. Mit der neuen Lizenz dürfen OSM-Karten überall verwendet werden, ohne dass übereifrige Mapper mit einer Klage wegen zu kurzem Copyright-Hinweis drohen und dadurch zukünftige Kartenanwender abschrecken. Wenn jemand sein Copyright unter eine OSM-Karte setzt, dann können wir dank ODbL darüber nur lachen, weil es rechtlich sowieso ungültig ist.

Der Einführungsprozess ist natürlich äußerst unglücklich verlaufen. Deutsche Mapper werden mit englischen Vertragstexten konfrontiert und die verständliche Zusammenfassung erscheint erst Monate nach der ODbL-Einführung. Das ist äußerst unglücklich verlaufen und es wäre sinnvoll, mit der nächsten Phase zumindest solange zu warten, bis die ODbL und die Contributor Terms in alle gängigen Sprachen übersetzt worden sind.

Gruß FK270673


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